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Panorama: Achtung bei Fernreisen

In allen EU-Ländern , der Schweiz , Island und Norwegen dürfen seit Montag Flüssigkeiten nur noch in engem Rahmen im Handgepäck befördert werden. Unter das Verbot fallen Getränke ebenso wie Zahnpasta, Cremes, Haarspray, Deo oder Lippenbalsam , aber auch Honig und Brotaufstriche .

In allen EU-Ländern , der Schweiz , Island und Norwegen dürfen seit Montag Flüssigkeiten nur noch in engem Rahmen im Handgepäck befördert werden.

Unter das Verbot fallen Getränke ebenso wie Zahnpasta, Cremes, Haarspray, Deo oder Lippenbalsam , aber auch Honig und Brotaufstriche . All diese „Flüssigkeiten“ dürfen nur noch in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 Millilitern mitgeführt werden. Deren Gesamtzahl muss in einen durchsichtigen, selbstverschließbaren Plastikbeutel von nicht mehr als einem Liter Gesamtvolumen passen. Somit ist die Menge auf in der Regel vier bis fünf Kosmetikartikel beschränkt.

Ausnahmen gelten nur für die Nahrung mitreisender Babys sowie nachweislich während des Fluges benötigter Medikamente . Der Beutel muss bei der Kontrolle gesondert vom übrigen Handgepäck vorgelegt werden.

Duty-Free-Artikel: Grundsätzlich dürfen Kosmetika und Getränke, die nach der Kontrolle im Sicherheitsbereich eines EU-Flughafens erworben wurden, mitgeführt werden. Wer von einem nichteuropäischen Flughafen Duty-Free-Sachen mitbringt, am Zielflughafen aussteigt und den Flughafen verlässt, hat keine Probleme. Wer aber von außerhalb der EU kommt und innerhalb Europas umsteigt , dem werden vor dem Anschlussflug die Duty-Free-Artikel abgenommen . Hat er sie an Bord einer EU-Fluggesellschaft erworben, gibt es keine Probleme. du-

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