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Ägypten: Haftstrafe nach angeblicher Schwulenhochzeit reduziert

Acht Männer sind in Ägypten wegen Teilnahme an einer angeblichen Schwulenhochzeit zu je einem Jahr Haft verurteilt worden. Damit wurde das ursprüngliche Urteil gemildert. Das Verfahren beruhte auf einem umstrittenen Video.

Ein Berufungsgericht in Ägypten hat die umstrittene Haftstrafe für acht junge Männer reduziert, die wegen ihrer angeblichen Teilnahme an einer Schwulenhochzeit verurteilt worden waren. Allerdings hob das Gericht am Samstag die Haftstrafe nicht komplett auf, die Männer müssen für ein Jahr ins Gefängnis. Ursprünglich waren sie wegen der "Veröffentlichung unzüchtiger Aufnahmen" zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Zur Urteilsverkündung durch das Berufungsgericht hatten sich Familienangehörige und Freunde der jungen Männer in einem Gerichtssaal in Kairo versammelt. Als die nun einjährige Haftstrafe verkündet wurde, brachen viele von ihnen zusammen, weil sie mit einem Freispruch gerechnet hatten. "Sie haben mir das Herz geraubt", rief eine Mutter. "Mustafa ist verloren, seine Zukunft ist dahin", weinte eine andere.
Das Verfahren beruht auf einem umstrittenen Video, das im Internet für Aufsehen gesorgt hatte und vielfach geteilt wurde. Es wurde auf einem Ausflugsboot auf dem Nil gefilmt und zeigt zwei Männer, die sich unter dem Gejohle von Freunden küssen, Ringe austauschen und einen Kuchen mit einem Bild der beiden anschneiden. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wurde das Video auf einer Schwulen-Hochzeit gedreht und illegal veröffentlicht. Einer der Verurteilten beteuerte dagegen in einer Fernsehtalkshow, das Video zeige eine Geburtstagsfeier.
Da Homosexualität nach dem geltenden Recht des mehrheitlich muslimischen Landes nicht strafbar ist, wurden die Beschuldigten im November in erster Instanz wegen "Veröffentlichung unzüchtiger Aufnahmen" verurteilt. Medizinische Untersuchungen haben nach Angaben des Justizministeriums ergeben, dass die acht Männer keinen gleichgeschlechtlichen Sex hatten.
In Ägypten werden Homosexuelle immer wieder wegen umstrittener Straftatbestände verurteilt. Dabei ziehen die Richter Begründungen wie "Verhöhnung der Religion" oder "gegen den Islam verstoßende Sexualpraktiken" heran. Im April wurden vier Männer zu langen Haftstrafen verurteilt, weil sie nach Darstellung der Anklage "abartige Partys" gefeiert und Frauenkleidung getragen hatten. (AFP)

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