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Ampelmännchen: Markenrechte verloren

Im Streit um Markenrechte am ostdeutschen Ampelmännchen ist der sächsische Ingenieur Joachim Roßberg erneut gescheitert. Die Richter rügten den Beklagten, er habe seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt.

Dresden - Das Oberlandesgericht Dresden wies am frühen Abend seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig von Juni 2006 zurück. Der 14. Zivilsenat sah es nicht als erwiesen an, dass die strittigen Marken wie Spielsachen oder Metallwaren in Wirklichkeit dem Sohn des Beklagten gehören, der ebenfalls auf den Namen Joachim hört.

Zur Begründung führten die Richter aus, Roßberg käme mit der erst jetzt vorgetragenen Wendung nach zwei Jahren Prozessdauer zu spät. Zudem wären alle Erklärungen zu möglichen Namensverwechslungen "nicht glaubhaft und widerlegt". Auch "Vergessen der wahren Sachverhalte" billigten die Richter dem Ingenieur nicht zu. Im Gegenteil: "Das gesamte Betragen des Beklagten zeigt, dass er sich mit den von ihm genutzten Marken auskennt." Im Urteil wurde zusätzlich vermerkt, dass die Staatsanwaltschaft nunmehr sogar "versuchtem Prozessbetrug" von Seiten Joachim Roßberg nachgehen solle.

Richter rügen Beklagten

Bereits während der Verhandlung hatten die Richter den Beklagten heftig gerügt. "Wenn Sie und Ihr Sohn denselben Vornamen haben, müssen sie bei Markenanmeldungen Sorge tragen, dass dies deutlich wird", sagte der Vorsitzende Richter Helmut Kaiser. Zeitweilig deutete sich im Prozessverlauf sogar ein Verlust der inzwischen unstrittigen Markenklasse 33 für den Sachsen an. Sie umfasst kleine Schnapsflaschen mit Ampelmannaufdruck. Allein bei dieser Warengruppe war Roßberg sen. im Sommer vor dem Landgericht Leipzig siegreich gewesen.

Roßbergs Anwalt Matthias Pöhlmann kündigte im Anschluss an die heutige Urteilsverkündung an, er wolle prüfen, ob gegen das OLG-Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof oder dem Bundesgerichtshof (BGH) vorgegangen werden könne. Roßberg selbst beharrte auf seiner Haltung: "Die Marken gehören meinem Sohn. Das Urteil tangiert mich also nicht." Er wolle sich vollstrecken lassen. Markus Heckhausen, Geschäftsführer der Berliner Ampelmann GmbH bedauerte, "wie Roßberg sen. seinen Sohn in juristische Streitigkeiten hineinzieht". Andererseits sei er über die "betrügerische Art" des Vaters mehr als erregt. Demnächst werde er auch gegen die Nutzungen der Ampelfrau durch Roßberg vorgehen. Bereits am 9. Januar findet hierzu ein Prozess vor dem Landgericht Berlin statt. Heckhausen hat die Firma monodos arts, Lizenznehmer zu Roßbergs Ampelfrau, verklagt.

Dresdner Urteil wird bereits erwartet

Unterdessen wird das jüngste Dresdner Urteil vor allem vom Deutschen Marken- und Patentamt in München beziehungsweise Jena erwartet. Hier ist ein Grundsatzstreit anhängig, wem Markeneintragungen zum ostdeutschen Ampelmann mit den Bezeichnungen "linksgehend", "rechtsgehend" und "stehend" gehören. Sowohl Roßberg sen. als auch Heckhausen machen dies für sich geltend. (tso/ddp)

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