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Katzen sind süß. Doch wie viele sind zu viel für eine Mietwohnung?

© dpa

Amtsgericht Augsburg: 18 Katzen in Mietwohnung rechtfertigen Kündigung

Beim Einzug vor vier Jahren war eine Katze erlaubt. Mittlerweile sind es 18. Das Gericht in Augsburg entschied nun, dass auch sieben Katzen zu viel sind. Die Mieter müssen ausziehen.

18 Katzen in einer 100-Quadratmeter-Mietwohnung sind zu viel und rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Dies entschied das Amtsgericht Augsburg und gab damit einem Vermieter Recht. Nachdem die Berufung der Mieter keinen Erfolg gehabt habe, sei das Urteil rechtskräftig, teilte eine Justizsprecherin am Dienstag mit.

Der Vermieter hatte den Mietern beim Einzug vor vier Jahren erlaubt, in der Wohnung im dritten Stock eine Katze zu halten. Da mittlerweile aber viel mehr Tiere in der Wohnung gehalten wurden, beschwerten sich nach Angaben des Eigentümers die anderen Bewohner des Mehrfamilienhauses über den Gestank des Katzenurins im Treppenhaus.

Die Mieter bestritten vor Gericht, dass es wegen der Katzen stinke. Außerdem seien es nur sieben erwachsene Tiere, die anderen elf Katzen seien erst wenige Wochen alt. Das Gericht sah dies anders. Es komme letztlich nicht auf die tatsächliche Geruchsbelästigung an. Selbst nur sieben erwachsene Katzen seinen eine Pflichtverletzung der Mieter, die der Vermieter nicht hinnehmen müsse. (dpa)

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