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Antalya: Rechtsanwalt: Marco an "psychischem Tiefpunkt"

Seit vier Monaten in Untersuchungshaft: Der 17-jährige Marco W. leidet unter den Folgen seiner Inhaftierung in Antalya. Ihm wird vorgeworfen eine britische Schülerin vergewaltigt zu haben. Sein Mandant sei in "schlechter Verfassung", so Anwalt Jürgen Schmidt.

Der wegen sexuellen Missbrauchs einer jungen Engländerin in der Türkei inhaftierte 17-jährige Marco befindet sich kurz vor seinem zweiten Verhandlungstag an diesem Mittwoch in einer schlechten Verfassung. "Psychisch ist er auf einem Tiefpunkt", sagte sein Anwalt Jürgen Schmidt in Uelzen. Es sei "unverhältnismäßig", dass die Untersuchungshaft für den Jugendlichen nun bereits fast vier Monate andauere.

Der Schüler aus dem niedersächsischen Uelzen sitzt seit April in einem Gefängnis in Antalya. Ihm wird vorgeworfen, eine 13-jährige Engländerin sexuell missbraucht zu haben. Anhaltspunkte für einen jüngst erhobenen Vergewaltigungsvorwurf ergäben sich "weder aus der Gerichtsakte noch aus einer ärztlichen Mitteilung", erklärte Marcos Rechtsanwalt erneut. "Diese Behauptung scheint mir aufgestellt, um Marco zu schädigen", sagte Schmidt. Die Aussagen des 17-Jährigen und des britischen Mädchens hätten "von Anfang an nichts mit Vergewaltigung zu tun" gehabt. Vor gut zwei Wochen hatte der Anwalt der Engländerin überraschend angekündigt, auf Vergewaltigung plädieren zu wollen. Er berief sich dabei auf ein Gutachten eines Mediziners.

Marco hatte ausgesagt, dass es im Einvernehmen Zärtlichkeiten gekommen und die Initiative von dem Mädchen ausgegangen sei. Die Mutter der 13-Jährigen hatte Anzeige erstattet und das Mädchen von einem Arzt untersuchen lassen. Marco und die junge Engländerin hatten sich während eines Cluburlaubs in den Osterferien im Badeort Side kennengelernt und waren nach einem Discoabend im Hotelzimmer der 13-Jährigen gelandet. Unklar ist, ob Alkohol dabei eine Rolle gespielt hat. "Wieviel an dem Abend getrunken wurde, wissen wir nicht", sagte Schmidt. Es gebe einen Hinweis darauf. "Ich kann nur sagen, das Mädchen trug ein grünes Armband, das ist ein Zeichen dafür, dass dem Mädchen Alkohol ausgeschenkt werden durfte."

Anfang Juni hatte es eine erste Anhörung gegeben. Weder im Juni noch am ersten Verhandlungstag Anfang Juli war das Gericht einer beantragten Aufhebung des Haftbefehls für Marco nachgekommen. Marco und seine Familie hofften nun auf einen "möglichst günstigen Verhandlungsverlauf am Mittwoch", sagte Schmidt. "Sie wünschen sich sehr, dass es zu einer Freilassung kommt." Am 6. Juli war die Verhandlung nach anderthalb Stunden vertagt worden. Die Britin war nicht vor Gericht erschienen. (mit dpa)

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