zum Hauptinhalt

Arbeitsrecht: Richter heben Kündigung wegen 80 Cent auf

Entlassen wegen eines falsch verwendeten Essensbons über 80 Cent: Das ist nicht in Ordnung, fand der Betroffene und klagte gegen seinen Arbeitgeber - mit Erfolg.

Das Arbeitsgericht Reutlingen hat die Kündigung eines Mannes aufgehoben, der wegen eines falsch verwendeten 80-Cent-Essensbons entlassen wurde. Sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung seien nicht gerechtfertigt gewesen, hieß es in dem Urteil am Dienstag.

Der 35-Jährige hatte sich von einem Kollegen ein Essensmärkchen besorgt und seine Lebensgefährtin damit in die Kantine eingeladen. Damit verstieß er gegen eine Dienstanweisung seines Arbeitgebers, wonach die Mitarbeiter die Märkchen nur für ihr eigenes Essen einsetzen dürfen. Der Sportartikelhersteller aus dem Kreis Reutlingen sah darin einen "erheblichen Vertrags- und Vertrauensverstoß" und kündigte fristlos.

Der Mann, der als Einkäufer für das Unternehmen über einen Millionen-Etat verfügte, war danach arbeitslos und hat vor kurzem eine deutlich schlechter qualifizierte Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma angenommen. Er hoffte, mit Hilfe der Richter zurück auf seinen alten Arbeitsplatz zu kommen. (sf/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false