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Panorama: Auf den Leim gegangen

Auf den ersten Blick wirkt es wie ein Weihnachtsgeschenk. "Für Sie wurde ein Hotelgutschein hinterlegt!

Auf den ersten Blick wirkt es wie ein Weihnachtsgeschenk. "Für Sie wurde ein Hotelgutschein hinterlegt!", lautet die SMS-Kurzmitteilung, die immer mehr Handybesitzer auf den Displays ihrer Geräte lesen. Für Auskünfte soll man eine 0180-Servicenummer anrufen. Doch wer dies tut, zahlt nicht nur 24 Pfennig pro Minute zusätzlich zur Handygebühr. Man erreicht Call-Center, deren Personal rasch deutlich macht, worum es geht: Das "Anrecht" auf sieben Übernachtungen für bis zu zwei Erwachsene und zwei Kinder ist mit dem Abonnement einer Zeitschrift verknüpft.

Massenwerbung und Nepp mit SMS-Nachrichten sind der neue Trend nach Postwurfsendungen, Faxversand oder E-Mails. Einige Firmen wollen zu Anrufen bei 0190-Servicenummern verleiten, die bis zu 3,63 Mark pro Minute kosten. Beliebt ist die persönliche Ansprache durch vermeintliche Bekannte: "Hallo Frank, warum meldest Du Dich nicht mehr? Bin zu erreichen unter 0190...".

Die Empfängernamen "stammen von Adressenhändlern", weiß der Sprecher des Mobilfunkanbieters T-D 1, Philipp Schindera. Für andere Werbeformen werden Computerprogramme benutzt, die Nummern einfach ausprobieren. Dagegen behauptete eine Telefonistin der Firma "Telegate", welche mit Hotelgutscheinen lockt und Call-Center in mehreren Städten betreibt, der Empfänger zweier SMS-Nachrichten müsse der Weitergabe seiner Nummer beim Handykauf oder bei einer Werbeaktion zugestimmt haben. Erst ein weiterer Anruf brachte Klarheit: "Wir haben einen Zufallsgenerator", gab ein Mitarbeiter zu.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Berlin ist unaufgefordertes Versenden von SMS-Werbung illegal. Noch gebe es keine Urteile, aber "die Rechtsprechung dürfte genauso entscheiden wie bei Fax und E-Mail", sagt der Hausjurist Bernd Ruschinzik. Er empfiehlt, Firmen per Einschreiben zur Unterlassung aufzufordern. Ausländische Versender könne man so leider nicht beeindrucken. Die Mobilfunkanbieter sehen sich machtlos. Auch für eine SMS gelte das Fernmeldegeheimnis", heißt es bei T-D 1.

Von den Hotelgutscheinen rät die Verbraucherzentrale auch wegen "erheblicher Nebenkosten" ab, etwa für Mahlzeiten und Anreise. Wolle ein Urlauber ohne Begleitung das Zimmer nicht mit einem Fremden teilen, müsse er für ein Einzelzimmer zuzahlen. Die Werber verlangen zudem 58 Mark "Buchungsgebühr". In Internet-Foren gibt es Berichte von Betroffenen. In einer Ferienanlage trafen demnach Reisende zusammen, die alle andere Ziele gewählt hatten. Diese waren aber angeblich ausgebucht.

In den Geschäftsbedingungen einer beteiligten Reisefirma steht, das Quartier werde in einer "mehrstündigen Präsentation" für sich werben. In Ferien-Wohnanlagen geht es meistens um "Time-Sharing": Die Gäste sollen Anteile an Apartments kaufen.

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