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Autobahn 9: Mehrjährige Haftstrafen für Steinwürfe

Versuchter Mord: Für Steinwürfe auf die Autobahn A9 bei Leipzig sind zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Leipzig sprach die 28 und 29 Jahre alten Angeklagten am Donnerstag des gemeinschaftlichen versuchten Mordes und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig. Der Jüngere der beiden soll achteinhalb Jahre ins Gefängnis, sein Kumpan sieben Jahre und neun Monate.

Die beiden hatten an mehreren Abenden im März 2007 bis zu 58 Kilogramm schwere Granitblöcke von einer Brücke auf die A 9 geschleudert. Mehrere Autos rasten im Dunkeln in die Hindernisse. Es sei nur Glück gewesen, dass dabei niemand verletzt wurde, sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf. Die Steinwürfe ereigneten sich vor dem tödlichen Holzklotz-Wurf von Oldenburg.

Unbegreifliche Tat

Die Tat sei unbegreiflich, meinte die Schwurgerichtskammer, besonders "weil jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, befürchten muss, in eine solche Situation zu geraten". "Die Kammer kann in keiner Weise nachvollziehen, was die Angeklagten bewogen hat, eine solche Verhaltensweise an den Tag zu legen."

Der 29-Jährige hatte seine Beteiligung an den Taten eingeräumt, der 28-Jährige hatte behauptet, zweimal gar nicht dabei gewesen zu sein. Er habe auch nie einen Stein werfen wollen. Allerdings war der Mann festgenommen worden, als er mit einen geschulterten Granitblock auf die Brücke marschierte.

"Ein Heer von Schutzengeln"

Nach drei Vorfällen hatte die Polizei die Brücke observiert. Staatsanwalt Hans-Dieter Müller hatte sogar lebenslang für die beiden ehemals guten Freunde gefordert. "Alle Taten bargen das Risiko von schwersten Unfällen, bargen das Risiko von tödlichen Folgen", hatte er gesagt. "Es muss über der Autobahn 9 ein Heer von Schutzengeln gegeben haben."

Der Verteidiger des 28-Jährigen hatte Freispruch gefordert, der Anwalt des 29-Jährigen hatte den Vorwurf des versuchten Mordes zurückgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mfa/dpa)

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