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Baby im Mülleimer: Mutter wegen Totschlags verurteilt

Elf Monate nach dem Tod eines neugeborenen Babys auf der Toilette eines Kölner Cafés ist die 22-jährige Mutter zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Köln - Das Kölner Landgericht sprach die Frau am Montag des Totschlags in einem minderschweren Fall für schuldig. Die dreifache Mutter hatte in dem Prozess gestanden, ihr neugeborenes Baby Anfang Dezember 2005 auf der Café-Toilette zur Welt gebracht und es anschließend in einen Mülleimer gestopft zu haben. Hier war der kleine Junge erstickt.

In der Urteilsbegründung sagte der Richter, die Kammer habe die Frage nach dem "Warum" nicht beantworten können. Zum einen habe Verena P. die Schwangerschaft verschwiegen, weil sie das Ergebnis einer flüchtigen Discobekanntschaft war. Zum anderen habe ihr Umfeld ihre Notsituation auch nicht bemerkt.

Wer den Eindruck habe, die Strafe hätte höher ausfallen müssen, der müsse wissen, dass der Schatten des Tattages immer über dem Leben der Angeklagten liegen werde. "Jetzt liegt es an ihr, was sie aus ihrem Leben macht und wie sie mit dieser Schuld umgeht", sagte der Vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft beantragt, während die Verteidigung "höchstens vier Jahre Gefängnis" gefordert hatte.

Weihnachtsmarktbummel nach der Geburt

Die 22-Jährige hatte die Tat zwei Monate nach Prozessbeginn gestanden. Allerdings erklärte sie, dass sie keine konkrete Erinnerung mehr an das Geschehen in dem Café habe. Das ursprünglich gegenüber der Staatsanwaltschaft abgelegte Geständnis aus der Nacht nach der Tat sei aber richtig. "Sie hat das, was passiert ist, offenbar verdrängt", sagte der Richter.

Laut Geständnis war Verena P. mit Magenschmerzen zur Toilette gegangen. Hier kam dann für sie überraschend das Baby zur Welt. Anschließend nahm sie den Säugling und presste ihn in einen Mülleimer. "Sie hat den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen", sagte der Richter. "Der Junge ist erstickt." Anschließend machte sie auf der Toilette notdürftig sauber und ging zurück zu einer Gruppe von Frauen, mit der sie nach Köln gefahren war, um einen Weihnachtsmarktbummel zu machen.

Bis das Urteil rechtskräftig ist, muss die 22-Jährige nicht in Haft. Ihre Verteidiger gehen davon aus, dass sie die restliche Strafe im offenen Vollzug verbüßen kann. Das würde bedeuten, dass Verena P. nur die Nächte im Gefängnis verbringen muss. (tso/ddp)

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