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Befangenheitsantrag: Fall Marco: Haftbeschwerde erneut abgelehnt

Für den in der Türkei inhaftierten deutschen Schüler Marco hat sich erneut die Hoffnung auf Freiheit zerschlagen. Zum zweiten Mal wurde eine Beschwerde gegen die Untersuchungshaft des 17-Jährigen abgelehnt.

Die Entscheidung des Gerichtes in Antalya sei Anlass, in der kommenden Woche Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einzulegen. Eine Reaktion auf einen in der vergangenen Woche gestellten Befangenheitsantrag gegen das Gericht in Antalya gebe es noch nicht.

Die Richter hätten bis zum Beginn des nächsten Verhandlungstages am 20. November Zeit, sich zu äußern. Eine erste Beschwerde gegen die andauernde Untersuchungshaft des Jugendlichen hatten die Richter Anfang Oktober abgelehnt. Nagel kritisierte, dass die Entscheidung erneut ohne "substanzielle Begründung" getroffen worden sei.

Die Richter hätten die Haft weiterhin mit der Schwere des Tatvorwurfs und dem Alter des Mädchens gerechtfertigt. Marco wird vorgeworfen, eine 13-jährige Britin sexuell missbraucht zu haben. Der Jugendliche aus Uelzen in Niedersachsen sitzt deshalb seit April in Untersuchungshaft. Sollten die Straßburger Richter die Beschwerde annehmen, könnten sie eine sogenannte einstweilige Empfehlung zur Aussetzung der Haft aussprechen.

Marco und die 13-jährige Charlotte hatten sich während des Osterurlaubs im südtürkischen Badeort Side kennengelernt. Nach einem gemeinsamen Disco-Abend landeten beide mit anderen Jugendlichen in Charlottes Hotelzimmer. Dort sei es auf Initiative der Britin, die sich als 15-Jährige ausgegeben habe, zu Zärtlichkeiten gekommen, erklärte Marco später. Nach einer Anzeige der Mutter wurde Marco noch im Hotel festgenommen. Ein offizielles Vernehmungsprotokoll der in England vernommenen Charlotte lag dem Gericht in Antalya noch nicht vor.(mit dpa)

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