Beleuchtung für das Fahrrad : Stecklicht ersetzt keinen Dynamo

04.01.2013 14:13 Uhr
Gerade in der dunklen Jahreszeit ist gute Sichtbarkeit für Radfahrer lebenswichtig. Foto: dpa
Gerade in der dunklen Jahreszeit ist gute Sichtbarkeit für Radfahrer lebenswichtig. - Foto: dpa

Viele Radfahrer sind sich dieser Tatsache wahrscheinlich nicht bewusst, aber der gute, alte Dynamo ist nach wie vor Pflicht an Fahrrädern. Auch die modernen Stecklampen ersetzen ihn nicht. Wer ohne Dynamo fährt riskiert ein Bußgeld.

Stecklichter sind an herkömmlichen Fahrrädern laut Gesetz derzeit kein Ersatz für eine Beleuchtung mit fest installiertem Dynamo. Viele Radler nutzen zwar abnehmbare Batterieleuchten. Das dürfen sie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zufolge aber nur, wenn es an ihrem Fahrrad zusätzlich eine Dynamobeleuchtung gibt - für den Fall, dass den Batterien unterwegs der Saft ausgeht, erläutert der TÜV Nord. Ausgenommen von dieser Regel sind Rennräder mit einem Gewicht bis elf Kilogramm. Wer regelwidrig Batterieleuchten ans Rad steckt, riskiert zehn Euro Bußgeld.
Das könnte sich bald ändern: Eine Expertengruppe prüft derzeit die Dynamopflicht für Fahrräder.

Einen entsprechenden Bericht der "Saarbrücker Zeitung" bestätigte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Mit einer Empfehlung sei bis zum Frühjahr zu rechnen.

Reflektoren für die Reifen
Neben der Dynamopflicht schreibt die StVZO für Fahrräder einen weißen Frontscheinwerfer und rotes Rücklicht vor. Standlicht am Fahrrad ist kein Muss, aber erlaubt und laut dem TÜV Nord im Sinne der Verkehrssicherheit sinnvoll. Pflicht sind dagegen passive Beleuchtungselemente: ein weißer Frontreflektor, der in den Scheinwerfer integriert sein darf, ein roter Reflektor hinten, gelbe Pedalrückstrahler sowie gelbe Speichenreflektoren vorne und hinten. Von Letzteren sind mindestens zwei um 180 Grad versetzte Reflektoren vorgeschrieben. Die Alternative zu ihnen sind Reifen mit weißen Reflexionsstreifen an den Seiten.

Verkehrssicher ist den TÜV-Angaben zufolge ein Fahrrad nur dann, wenn alle Bauteile der Beleuchtung das deutsche Prüfzeichen tragen. Das sei an einer Zulassungsnummer mit Wellenlinie zu erkennen. (dpa)

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Unser/e Leser/in blinder meint zum Artikel: Besuch im Reichstag bleibt umständlich:
Da von den aktuell 620 Abgeordneten bei den Sitzungen sowieso nur 20% anwesend sind, bleiben fast fünfhundert Sitze unbelegt. Hier könnte man doch die wartenden Besucher nach der obligatorischen Einlasskontrolle "zwischenparken".
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