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© ddp

BGH-Entscheidung: Dacheinsturz von Bad Reichenhall wird neu verhandelt

Der Bundesgerichtshof hat zwei Freisprüche aufgehoben – damit gerät die Stadt zunehmend ins Visier der Justiz.

Karlsruhe - Der Prozess um den Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall mit 15 Toten wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Dienstag in Karlsruhe den Freispruch eines Gutachters wegen Rechtsfehlern auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht Traunstein. Es folgte damit dem Revisionsantrag von Staatsanwaltschaft und einigen Nebenklägern. Bei dem Unglück am 2. Januar 2006 war das falsch konstruierte und schlecht gewartete Holzdach der Eissporthalle unter der Last einer tonnenschweren Schneedecke zusammengebrochen und hatte zahlreiche Schlittschuläufer unter sich begraben. 15 Menschen starben, darunter zwölf Kinder, weitere 34 Läufer wurden verletzt. Der Gutachter hatte den Zustand der Halle drei Jahre vor dem Unglück ohne eingehende Prüfung und trotz erheblicher Mängel als „gut“ bewertet. Der BGH sah in der oberflächlichen Begutachtung mit einen Grund für das spätere Unglück. Hätte der Gutachter die zusammengeleimten Holzbalken des Hallendaches „handnah“ in Augenschein genommen, anstatt mit einem Teleobjektiv vom Boden aus, wären ihm etwa brüchige Leimverbindungen oder feuchte und undichte Fugen aufgefallen und er hätte die Stadt entsprechend gewarnt. Für die Stadtverwaltung wären solche Hinweise laut BGH „geradezu ein Alarmsignal für die mangelnde Tragfähigkeit des Hallendachs gewesen“. Das Landgericht muss dem BGH zufolge nun prüfen, ob bei den Verantwortlichen der Stadt etwa ein „mangelnder Einsatzwille“ bei der Baubetreuung der Halle vorgelegen habe.

In Bad Reichenhall führte eine ganze Kette von Fehlern zum Einsturz, erklärt der emeritierte Holzbau-Ingenieur Heinz Brüninghoff von der Universität in Wuppertal. So ruhte das Dach auf 2,87 Meter hohen Hauptträgern, die bei dieser Bauweise aber nur bis 1,20 Meter Höhe zugelassen waren. Neben dieser starken Überschreitung der zulässigen Werte enthält auch die Berechnung der Tragfähigkeit zwei gravierende Fehler. Der zum Zeitpunkt der Planungen 1970 junge Bauingenieur, der diese Berechnungen durchgeführt hat, wurde im November 2008 zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Über eine Revision dieses Urteils will der Bundesgerichtshof demnächst entscheiden.

Normalerweise aber muss die Bauaufsicht solche Berechnungsfehler entdecken. Unterlagen über eine solche Prüfung aber konnten trotz intensiver Suche bis heute nicht gefunden werden. Die Verantwortlichen im Bauamt können allerdings nicht mehr belangt werden, weil sie vor Eröffnung des Verfahrens verstarben oder schwer erkrankt waren. Ein weiterer Fehler war der Harnstoff-FormaldehydKleber, der bei der Herstellung der Träger verwendet wurde. Er ist für eine trockene und warme Umgebung zwar hervorragend geeignet. Von der Eisfläche aber verdunstet laufend Wasser, die Schlittschuhläufer atmen große Mengen Feuchtigkeit aus. Weil der Kleber Feuchtigkeit schlecht verträgt, löste er sich langsam auf. Als das Hallendach zusammenkrachte, klebten zwanzig Zentimeter dicke Bauteile bis in eine Tiefe von fünf Zentimetern nicht mehr zusammen. Das hätte einem Statiker auffallen können, der drei Jahre vor der Katastrophe die Konstruktion im Auftrag der Stadt Bad Reichenhall überprüfte. Dieser Statiker wurde 2008 freigesprochen, der Bundesgerichtshof hat jetzt angeordnet, seinen Fall neu aufzurollen. mit AFP

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