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BGH-Urteil: Hersteller von Klingeltönen gestärkt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Klingeltonbranche den Rücken gestärkt. Bisher brauchten die Anbieter Sondergenehmigungen, wenn sie Songs zu Klingeltönen verarbeiten. Ab jetzt reicht es, wenn die Anbieter eine Lizenz der Gema kaufen.

Für Bahnfahrer sind sie eine harte Nervenprobe, für die Branche ein Millionengeschäft: Handyklingeltöne, produziert aus Splittern bekannter Popsongs, sind allgegenwärtig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Klingeltonbranche nun den Rücken gestärkt. Fortan benötigen die Firmen keine kostenpflichtige Sondergenehmigung des Musiklabels oder des Komponisten mehr, wenn sie deren Stücke zu Klingeltönen verarbeiten wollen. Es genügt eine Lizenz der Verwertungsgesellschaft Gema.

In dem Fall, über den das Karlsruher Gericht am Donnerstag urteilte, ging es um eine Klage des Komponisten Frank Kretschmer, der sich gegen die Klingeltonversion seines – von Jeanette Biedermann gesungenen – Stücks „Rock My Life“ zur Wehr setzt. Kretschmer und sein Musikverlag waren der Meinung, mit seinem Gema-Vertrag habe er der Verwertungsgesellschaft nicht das Recht zum Ausstellen von Klingeltonlizenzen übertragen.

Der BGH gab Kretschmer recht – allerdings nur, weil er noch einen alten Gema-Vertrag in der Fassung von 1996 oder davor abgeschlossen hatte. Darin war das Recht zur Verwertung als Klingelton noch nicht enthalten – und der Versuch der Gema, dies per Rundschreiben nachträglich in die alten Verträge einzufügen, war laut BGH unwirksam.

Zukunftsweisend für die Branche ist dagegen: Die 2002, 2005 und 2007 beschlossenen Neufassungen der Berechtigungsverträge erlauben der Gema, Lizenzen für Klingeltöne zu vergeben – und zwar ohne zusätzliche Erlaubnis des Komponisten oder seines Musikverlags. Denn die Künstler stimmen laut BGH mit der Übertragung ihrer Rechte auf die Gema auch einer Verarbeitung zum Klingelton zu, soweit diese „üblich und vorhersehbar“ sei. Damit ist dem Gericht zufolge die digitale Umgestaltung eines Songs zur Rufmelodie erlaubt (Az: I ZR 23/06 vom 18. Dezember 2008). „Die Branche hat auf das Urteil gewartet“, sagt Rechtsanwalt Johannes Ulbricht, der den von Kretschmer verklagten Schweizer Klingeltonproduzenten vertritt. Denn es geht ums Geld: Eine Gema-Lizenz wird dem Anwalt zufolge mit 15 Prozent der Einnahmen abgegolten – doch für die Klingeltonerlaubnis haben die Labels weitere 10 bis 12 Prozent verlangt. Zugleich sieht Ulbricht damit die zentrale Rolle der Gema gestärkt, die mit mehr als 60.000 Komponisten, Textern und Musikverlegern Verträge über die Verwertung ihrer Werke geschlossen hat. Die großen Musiklabels – die hauptsächlich vom Klingeltongeschäft profitieren – können nicht an der Gema vorbei eine zweite Ebene der Rechteverwertung eröffnen.

Michael Hirte, der Mann mit der Mundharmonika aus der RTL-Show „Das Supertalent“, hat mit seinem „Ave Maria“ Platz eins in der Klingelton-Hitliste gestürmt. Platz zwei belegt nach Angaben des Marktforschungsunternehmens media control Kate Parrys „Hot ’n Cold“ vor „Last Christmas“ von Wham, „Allein, allein“ von Polarkreis 18 und „Schnuffels Weihnachtslied“. (dpa)

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