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Bielefeld: Lebenslange Haft für Mord an Zweijährigem

Ein Mann, der das Kind seiner Lebensgefährtin mit voller Wucht auf einen Steinboden schlug und somit tötete, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bei der Urteilsbegründung war selbst die Richterin zutiefst erschüttert und sprach von einer "widerwärtigen Tat".

Für die Ermordung des zweijährigen Sohns seiner Lebensgefährtin hat das Landgericht Bielefeld einen 25-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den Jungen zunächst missbrauchte. Später habe er ihn mit Wucht auf den Boden geworfen, um den Missbrauch zu vertuschen. Der Mann selbst hatte angegeben, der Junge sei vom Wickeltisch gefallen. Die Vorsitzende Richterin Jutta Albert sprach bei der Urteilsverkündung am Donnerstag von einer besonders "widerwärtigen Tat".

Das Gericht hatten den Tathergang lückenlos rekonstruiert. Demnach war der 25-Jährige Mitte April mit dem Sohn seiner Lebensgefährtin allein zu Hause. Als der Junge gewickelt werden musste, missbrauchte der Mann ihn und schlug ihn mehrmals auf den Hinterkopf. Weil er die Verletzungen vor der Mutter des Kindes verheimlichen wollte, warf er den Jungen am Abend mit roher Gewalt auf die Steinplatten vor dem Haus in Minden. Das Kind erlitt schwere Schädel- und Hirnverletzungen und starb einige Tage später im Krankenhaus.

Jugendamt sah keine Gefährdung des Kindes

Die Familie hatte vor der Tat seit einigen Monaten Erziehungshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen. Die Stadt Minden erklärte, es habe keine Anzeichen von Gewalt gegeben. Auch die Kindsmutter hatte nach eigenen Angaben kein auffälliges Verhalten ihres Lebensgefährten bemerkt. Der Erntehelfer und Saisonarbeiter lebte erst wenige Wochen bei der Familie.

"Der Angeklagte hat das Vertrauen von Mutter und Kind auf das Widerwärtigste ausgenutzt", sagte die Richterin. Sie empfinde Entsetzen, Unverständnis, Trauer und Hilflosigkeit angesichts einer solchen Tat. Der Angeklagte, der nach Ansicht der Gutachter zur Tatzeit vollkommen schuldfähig war, wirkte auch am letzten Verhandlungstag emotionslos und zeigte keine Gefühlsregungen. Er hatte bereits während der ersten polizeilichen Ermittlungen zum Mordfall ein umfassendes Geständnis abgelegt, dieses aber vor Gericht deutlich relativiert. (ut/dpa)

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