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Panorama: Bodenfelde nimmt Abschied von getötetem Tobias

Bodenfelde - Unter großer Anteilnahme ist am Samstag in Bodenfelde der getötete 13-jährige Tobias beigesetzt worden. Zuvor hatten sich mehrere Hundert Menschen zu einem Gottesdienst versammelt.

Bodenfelde - Unter großer Anteilnahme ist am Samstag in Bodenfelde der getötete 13-jährige Tobias beigesetzt worden. Zuvor hatten sich mehrere Hundert Menschen zu einem Gottesdienst versammelt. Bereits am Samstag war die getötete 14-jährige Nina in Bodenfelde beerdigt worden. Der Doppelmörder hatte am Freitag ein Geständnis abgelegt.

Der Bürgermeister des niedersächsischen Ortes erhob schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. Diese habe vor den beiden Taten einen von der Polizei angefragten Sicherungshaftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter Jan O. nicht beantragt, kritisierte Bürgermeister Hartmut Koch (Unabhängige Wählergemeinschaft) am Samstag. Dieser hätte das Leben der beiden Jugendlichen retten können. „Die grausamen Taten wären dann nicht passiert. Man kann Nina und Tobias nicht mehr zurückholen, aber das muss aufgearbeitet werden“, forderte Koch.

Für seine Therapeuten war der 26-jährige Täter laut einem Bericht des „Spiegel“ im Sommer nicht mehr erreichbar, obwohl er sich ein Jahr lang wegen seiner Drogen- und Alkoholsucht betreuen und seinen Urin regelmäßig kontrollieren lassen musste. Im September habe der Mann zudem auch die Termine mit seiner Bewährungshelferin nicht mehr eingehalten. Wie das Magazin weiter berichtet, verursachte Jan O. am 24. Oktober ein Feuer in einem Schuppen im Uslarer Ortsteil Vahle. Dadurch geriet ein angrenzendes Mehrfamilienhaus in Brand. Im Zuge der Ermittlungen wurde er nur kurzzeitig festgenommen. Laut Staatsanwaltschaft hätten keine Haftgründe vorgelegen, die Beweise allenfalls für eine fahrlässige Brandstiftung gereicht.

Den späteren Leiter der Mordkommission, Hartmut Reinecke, veranlasste diese Tat zu einem Anruf bei der Strafvollstreckungskammer in Stade. Fahrlässige Brandstiftung und Alkoholmissbrauch reichten der Behörde als Grund für einen Sicherungshaftbefehl aber nicht aus. „Gewalt war nie ein Thema“, sagte die Sprecherin des Landgerichts Stade dem Magazin. dapd

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