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Panorama: Brühler Zugunglück bleibt ohne Strafe

Das spektakuläre Zugunglück von Brühl mit neun Toten und 149 Verletzten bleibt strafrechtlich ungesühnt. Das Kölner Landgericht hat am Donnerstag nach knapp fünfmonatiger Prozessdauer das Verfahren wegen geringer Schuld der vier Angeklagten eingestellt.

Das spektakuläre Zugunglück von Brühl mit neun Toten und 149 Verletzten bleibt strafrechtlich ungesühnt. Das Kölner Landgericht hat am Donnerstag nach knapp fünfmonatiger Prozessdauer das Verfahren wegen geringer Schuld der vier Angeklagten eingestellt. Als fünfter unsichtbarer Angeklagter gilt nach den Worten der Staatsanwaltschaft die Deutsche Bahn AG, der sie schwere Fehler und Fehleinschätzungen vorwarf. Die Angeklagten, darunter der 29 Jahre alte Lokführer, räumten in einer Schlusserklärung nur ein, "in ihrer Gruppe Fehler" gemacht zu haben, die zu dem Unglück "beigetragen" hätten.

Das Gericht machte den vier Angeklagten lediglich zur Auflage, Geldbeträge zwischen 7000 und 20 000 Mark an gemeinnützige Institutionen zu zahlen. Damit gelten sie aber nicht als vorbestraft. Der Gerichtsvorsitzende erinnerte aber daran, dass eine Verfahrenseinstellung "kein Freispruch" sei. Der Lokführer hatte bereits am ersten Verhandlungstag betont: "Ich würde mein Leben dafür geben, das Unglück ungeschehen machen zu können."

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