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Bürgerversammlung: Landrat Pusch: Sextäter in Heinsberg stimmt Therapie zu

Der aus der Haft entlassene Sexualstraftäter, der jetzt in Heinsberg bei Mönchengladbach lebt, hat laut Landrat Pusch in eine Therapie in einer geschlossenen Einrichtung eingewilligt. Der Mann hatte insgesamt zwanzig Jahre Haft wegen der Vergewaltigung dreier Mädchen verbüßt.

"Wir arbeiten unter Hochdruck einen Therapieplatz zu finden", sagte Landrat Stephan Pusch (CDU) am Mittwochabend bei einer Bürgerversammlung vor rund 300 Menschen. Der Landrat hatte die Bevölkerung vor dem Mann gewarnt, der nach seiner Haftentlassung in ein Heinsberger Dorf zu Verwandten gezogen war. Der 57-Jährige wird von der Polizei rund um die Uhr beobachtet. Trotzdem haben Menschen in dem Ort mit rund 1400 Einwohnern Angst.

Mit dieser überraschenden Nachricht nahm der Landrat den Zündstoff aus der Versammlung. Aus den Fragen der Bürger klang große Sorge und Unsicherheit. Tagelang hatte es in dem Dorf kein anderes Thema gegeben. Immer wieder hatten die Menschen vor dem Haus protestiert, in dem sich der 57-Jährige seit rund einer Woche aufhält.

Die Polizei habe in der Zeit im ständigen Kontakt mit der Familie und mit dem entlassenen Häftling gehabt. "Er hat erkannt, dass ein Verbleiben unmöglich ist", sagte Pusch. Der Mann habe gesagt, dass er freiwillig in Therapie gehen werde. "Ich hoffe, dass diese Bereitschaft bestehen bleibt", sagte Pusch. Der Mann könne die Behandlung aber jeder Zeit abbrechen.

Pusch und der Ortsvorsteher Heinz Franken appellierten an die Bürger, ihre Demonstrationen einzustellen, um Neonazis keine Plattform zu geben. Die NPD hatte vergangenes Wochenende in dem Ort gegen den 57-Jährigen demonstriert. Heinsberg brauche diese "braune Soße" nicht, um seine Interessen zu vertreten. Für seine außerhalb von Heinsberg umstrittene Entscheidung, die Dorfbewohner über den Aufenthalt des Ex-Häftlings zu informieren, erhielt er an dem Abend viel Lob und Beifall.

Der entlassene Sextäter hatte drei Mädchen vergewaltigt. Dafür hatte er insgesamt 20 Jahre Haft verbüßt. Gutachter halten den Mann immer noch für gefährlich und bescheinigten im ein Rückfallrisiko. Trotzdem lehnte das Landgericht München einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung ab. Dazu läuft noch ein Rechtsverfahren. (imo/dpa)

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