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Bundestag: Graffiti-Gesetz verschärft

Graffiti-Sprayer können künftig leichter strafrechtlich verfolgt werden. Nach jahrelangen Kontroversen beschlossen SPD und Union sowie die Mehrheit der Grünen am Freitag im Bundestag eine Verschärfung des Tatbestands der Sachbeschädigung.

Berlin (17.06.2005, 12:27) - Dieser sieht schon jetzt Haftstrafen bis zu drei Jahren vor.

Es kommt künftig nicht mehr darauf an, dass durch Schmiererei auch die Gebäudesubstanz wie etwa der Putz geschädigt wird, weil sich das Graffiti nur so entfernen lässt. Schon die Schmiererei selbst kann strafbar sein.

Nachdem sich Grüne und SPD in dieser Frage seit 1998 gegenseitig blockiert hatten, reagiert der Gesetzgeber nun auf die Schäden durch Farbschmierereien. Nach Schätzungen belaufen sich diese jährlich auf 200 bis 500 Millionen Euro.

Die Union wollte ursprünglich deutlichere Formulierungen im Gesetz. CDU und CSU stimmten aber zu, um im Wahlkampf den Eindruck zu vermeiden, sie würden sich einem härteren Vorgehen gegen Graffiti verweigern. Im Bundesrat werden nach dpa-Informationen die unionsgeführten Länder das Gesetz ebenfalls passieren lassen, so dass es noch vor dem voraussichtlich vorzeitigen Ende der Wahlperiode endgültig verabschiedet werden kann. Die FDP sah das Gesetz als unzureichend an.

Es war bereits das zweite Mal innerhalb weniger Tage, dass die rot-grüne Koalition und die Union gemeinsam ein wichtiges rechtpolitisches Vorhaben im Bundestag verabschiedeten. Am Donnerstag hatten die Parteien einen gemeinsamen Entwurf zur Neufassung der akustischen Wohnraumüberwachung beschlossen. Auch hier votierten die Liberalen mit Nein.

Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Hans-Joachim Hacker betonte, die Gesetzesverschärfung allein reiche nicht aus. Vielmehr sei «Prävention vorrangig». «Lehrer und Eltern müssen mehr über den Respekt des Eigentums sprechen.» Die CSU-Rechtspolitikerin Daniela Raab meinte, mit dem Gesetz würden zwar nicht mehr Sprayer gefasst. Es könnten die gestellten Täter aber «endlich angemessen» zur Rechenschaft gezogen werden.

Bislang war die Verfolgung von Farbschmierereien nur schwer möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konnte ein Sprayer nur dann verfolgt werden, wenn durch die Schmiererei «die Substanz einer Sache erheblich verletzt» war. In Strafprozessen musste daher oft ein Gutachter klären, ob das Entfernen des Graffiti etwa den Putz oder das Mauerwerks eines Hauses beschädigt hat. Allein die Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes eines Gebäudes reichte für die Bestrafung nicht aus.

Nun wird das Strafgesetzbuch durch eine weitere Tathandlung ergänzt. Strafbar ist nun auch «die unbefugte nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache».

Nach Ansicht der FDP greift das Gesetz zu kurz. Es erfasse Graffiti gerade nicht, wenn sie wieder entfernt werden könnten. Dieses Schlupfloch würden die Sprayer ausnutzen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Jörg van Essen. «Es muss klar sein, dass der, der das Eigentum schädigt, mit Strafe rechnen muss». Die Union ließ erkennen, dass sie bei einem Wahlsieg das Gesetz weiter verschärfen könnte. (tso)

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