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Martin Sonneborn.

© ddp

Bundesverfassungsgericht: "Die Partei" scheitert mit Anfechtung der Bundestagswahl

Das Bundesverfassungsgericht blockt die Wahlprüfungsbeschwerde des Satirikers Sonneborn ab. Der Chef der "PARTEI" findet das nicht gut - will aber keine persönlichen Konsequenzen ziehen.

„Das ist Rechtsfindung nach russischer Art“ - Martin Sonneborn, Vorsitzender der „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und Basisdemokratische Initiative“ (DIE PARTEI), kann der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in seiner Sache nichts abgewinnen. Außenminister wird Sonneborn mit seiner undiplomatischen Einschätzung wahrscheinlich nicht werden, auch wenn er genau weiß, was Guido Westerwelle an seiner Stelle gesagt hätte - aber das ist es auch nicht, was der Satiriker im Moment will.

Nicht, dass Sonneborns Ziele viel bescheidener wären: Eine Wiederholung der letzten Bundestagswahl wollte der 45-Jährige vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen. Denn der Bundeswahlausschuss hatte die PARTEI nicht zur Wahl zugelassen. Die Gruppierung habe nicht nachgewiesen, „mit ausreichender Ernsthaftigkeit das Ziel zu verfolgen, Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen und im Bundestag oder in Landtagen mitwirken zu wollen“.

Genau das ist der Punkt, an dem das Satire-Projekt „PARTEI“ ein ernstzunehmendes Problem offenlegte: Denn das Verfahren zur Zulassung kleiner Parteien stößt auch bei namhaften Verfassungsrechtlern auf Bedenken. Wahlbeobachter der OSZE kritisierten, dass im Wahlausschuss Vertreter der etablierten Parteien über Newcomer urteilen. Professoren bemängelten, dass es gegen die Entscheidungen des Wahlausschusses kein Rechtsmittel gibt. Und immerhin hatte die PARTEI schon 2005 für den Bundestag kandidiert.

„Where is my vote, Bundeswahlleiter?“, fragte Sonneborn und legte Wahlbeschwerde ein. Die 40 Seiten starke Antragsschrift verfasste der renommierte Berliner Rechtsprofessor Gunnar Folke Schuppert. Und ganze vier Seiten brauchten die acht Richter des Zweiten Senats, um die Beschwerde zu verwerfen.

Die Begründung ist rein formal: Vor einer Wahlbeschwerde in Karlsruhe muss erst beim Bundestag Einspruch gegen die Wahl eingelegt werden. Das hat Sonneborn auch getan - als Vertreter der PARTEI. Die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht hat er hingegen als Wahlberechtigter eingereicht. Damit sei er nicht „personenidentisch“, so die Richter. Da jedoch „Einspruchsführer und Beschwerdeführer personenidentisch sein müssen“, sei die Beschwerde unzulässig. Das war's.

Sonneborn widerspricht: „Ich bin sehr wohl personenidentisch, das kann ich jederzeit belegen. Wenn es der Wahrheitsfindung dient, bin ich bereit, vor dem Bundesverfassungsgericht die Hosen runter zu lassen.“ Er vermutet: Die Richter wollten sich vor einer Entscheidung in der Sache drücken. Am Gericht herrsche wohl eine „Null-Bock-Mentalität“. Er will politische Konsequenzen ziehen: „Wir werden uns dafür stark machen, die neue Arbeitnehmerfreizügigkeit auch auf den Richterberuf auszuweiten“, sagt er in der ihm eigenen satirischen Art.

Sonneborn kündigte an, die Partei wolle nun zunächst bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin antreten. „Wir werden jetzt versuchen, in den Ländern die Macht zu übernehmen und dann erst im Bund. Andersrum wäre es natürlich beeindruckender gewesen.“

Ach ja, und was hätte Westerwelle gesagt? Politiker Sonneborn weiß es: „Das ist eine vertane Chance für unser Land.“ Und auch die Frage, ob er aus der Niederlage persönlichen Konsequenzen ziehen werde, beantwortet der PARTEI-Führer souverän: „Selbstverständlich nicht. Sind Sie verrückt?“ (dpa)

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