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Bushido

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Bushido-Urteil: Gericht folgt Gangsta-Klage gegen Musikpiraten

"Gangsta-Rapper" Bushido hat die Justiz ausnahmsweise auf seiner Seite. Der gelernte Lackierer geht gegen Computerbesitzer vor, die seine Musik aus einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen haben sollen. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigt eine einstweilige Verfügung gegen drei Beklagte.

Der Berliner Rapper Bushido hat einen juristischen Erfolg gegen Musikpiraterie erzielt. Wie das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch mitteilte, wurden drei einstweilige Verfügungen Bushidos gegen Computerbesitzer bestätigt - sie sollen seine Musik bei einer illegalen Online-Tauschbörse heruntergeladen haben.

Die drei Beklagten bestritten die Vorwürfe und argumentierten, auf ihren Rechnern habe sich nicht einmal eine geeignete Download-Software befunden. Das Gericht folgte dennoch der Klage von Bushido. PC-Besitzer müssten ihre WLAN-Verbindung auch vor Eingriffen durch Unbefugte schützen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagten können Revision beim Oberlandesgericht einlegen. (ck/dpa/ddp)

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