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Hand, die an einem alten Wählscheiben-Telefon den Hörer abnimmt.

© imago

Call Center: Was tun gegen lästige Werbeanrufe?

Werbeanrufe: Obwohl es ein Gesetz verbietet, werden viele Menschen am Telefon belästigt. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich zu schützen. Man kann die Anrufer auch foppen.

Werbeanrufe sind eine Plage. Die penetrant freundlichen Anrufer lassen keinen Trick aus. Sie teilen einen angeblichen Gewinn mit, sagen, sie machten eine Umfrage oder versprechen lukrative Preisvergleiche. Viele Menschen werden täglich aus Call Centern angerufen und mit Gesprächen belästigt, die zu einem Vertragsabschluss führen sollen. Eigentlich ist das per Gesetz verboten. Es sei denn, jemand hat seine Einwilligung gegeben. Das tun viele Menschen aus Versehen, wenn sie im Geschäft, im Internet oder auf der Straße irgendeine Bestellung oder einen Vertrag unterschreiben.

Die Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt, die eigene Telefonnummer nur dann herauszugeben, wenn das für die Vertragsabwicklung unbedingt notwendig ist. Im Vertrag sollten Klauseln, die die Speicherung und Nutzung der eigenen Daten zu Werbezwecken erlauben, gestrichen werden. Solche Klauseln sind meistens mit „Datenschutz“ oder „Datenverarbeitung“ überschrieben. Sie müssen besonders hervorgehoben sein.

Sehr häufig aber handelt es sich bei diesen Anrufen auch um illegale Kontaktaufnahmen. Diese Form von Werbung kann für den Anrufer sehr teuer werden und durch die Bundesnetzagentur seit dem 9. Oktober 2013 mit einem Bußgeld von bis zu 300 000 Euro geahndet werden. Wer von einem solchen Anruf belästigt wurde, kann sich bei der Bundesnetzagentur beschweren.

Freundlich darum bitten, aus der Liste gestrichen zu werden

33 147 schriftliche Beschwerden sind 2013 bei der Bundesnetzagentur zu unerlaubter Werbung und Rufnummernunterdrückung eingegangen. In 82 Fällen wurden im vergangenen Jahr Bußgelder in einer Gesamthöhe von 540.000 Euro verhängt. 29 Verwarnungen wurden ausgesprochen. Am häufigsten wurde bei diesen illegalen Telefonanrufen für Produkte aus den Bereichen Energieversorgung, Telekommunikation, Versicherungen und Finanzen geworben. Ein Beschwerdeformular ist online auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden.

Werbeanrufer zu verfolgen, ist sehr aufwendig. Man muss den Anrufer mit einem Einschreiben beweisbar abmahnen. Bringt das nicht den gewünschten Erfolg, kann vor Gericht auf Unterlassung geklagt werden. Der damit verbundene Aufwand ist möglicherweise sehr hoch. Unter Umständen sind die Anwalts- und Gerichtskosten vom Kläger zu tragen.

Wer in einem Formular im Internet eine Telefonnummer angeben muss, weil er sonst nicht auf die nächste Seite kommt, dem kann Frank helfen, denn Frank (http://www.frank-geht-ran.de/ Tel: (0 163) 1 73 77 43) geht immer ans Telefon und teilt mit einer Bandansage dem Anrufer höflich aber bestimmt mit, dass der angerufene Gesprächsteilnehmer keine Lust hat, mit dem Anrufer zu telefonieren.

Wer am Telefon von Werbeanrufern belästigt wird, dem bleibt oft nichts weiter übrig, als den Klingelton lautlos zu stellen. Das ist umständlich, weil Vertraute aufs Band sprechen müssen. Oder man akzeptiert Anrufe und hat ein Call Center an der Leitung. So schwer es fällt, Freundlichkeit kann helfen. Man kann den Anrufer bitten, dass man aus der Liste gestrichen wird. Manche tun das. Ansonsten bleibt nur, sich bestimmt zu verabschieden und den Hörer aufzulegen. Dabei müssen sich viele Menschen überwinden, weil sie nicht unfreundlich sein wollen.

Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass viele Menschen froh sind, wenn ein freundlicher Mensch anruft. Vielleicht hilft der Gedanke, dass fremde freundliche Menschen meistens Probleme machen.

Christoph Kohlmorgen

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