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Castingshow: Neue Staffel mit Jugendschutz vereinbar?

Die RTL-Sendung "Deutschland sucht den Superstar" wird wegen der ausfallenden Kommentare von Musikproduzent Dieter Bohlen auf mögliche Verstöße gegen den Jugendschutz geprüft.

München - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) leitete wegen "Beleidigungen und Bloßstellungen der Kandidaten sowie unterstem Sprachniveau" der Kommentare von Jury-Mitglied Bohlen ein Prüfverfahren ein, wie die Kommission mitteilte. "Antisoziales Verhalten wird hier von einer Identifikationsfigur wie Bohlen als cool und erfolgsversprechend dargestellt", erklärte der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring. Die Kommission leitete den Angaben zufolge nun wegen "möglicher sozialethischer Desorientierung von Kindern und Jugendlichen" ein Prüfverfahren ein.

Es handele sich nicht um "singuläre Entgleisungen", sondern offenbar um eine "bewusste Inszenierung" durch den Sender, erklärte Ring. "Respektlosigkeiten im Umgang miteinander" gehörten zur "Machart der Sendung". Laut KJM gingen auch Beschwerden aus der Bevölkerung ein. Als problematisch wertet die Kommission vor allem, dass die Sendung aufgrund ihrer Ausstrahlungszeit von 20:15 bis 21:15 Uhr von Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren gesehen wird.

RTL könnte mit der Kommission vor Gericht landen

Die KJM hat nach Angaben einer Sprecherin die Möglichkeit einer Beanstandung der Sendung, was einer Art öffentlichen Rüge entspricht. In schweren Fällen können auch Bußgelder verhängt werden. Der Sender kann gegen Sanktionen Widerspruch einlegen, was ein Gerichtsverfahren zur Folge habe könnte. Falls die Kommission Verstöße feststellt, kann für Wiederholungen beispielsweise eine Ausstrahlung vor 22 Uhr untersagt werden. Die jüngste Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" ist seit dem 10. Januar zu sehen. Sanktionen dürften daher nur schon ausgestrahlte Sendungen betreffen. (tso/afp)

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