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Panorama: Concorde-Absturz: Experte fordert Änderung des deutschen Haftungsrechts: Angehörige von Absturzopfern werden im Ausland besser entschädigt

Das deutsche Recht kann ungerecht sein. Vor dem Hintergrund der Concorde-Katastrophe hat daher der Luftverkehrsrechts-Experte Professor Elmar Giemulla eine Änderung des deutschen Haftungsrechts gefordert.

Das deutsche Recht kann ungerecht sein. Vor dem Hintergrund der Concorde-Katastrophe hat daher der Luftverkehrsrechts-Experte Professor Elmar Giemulla eine Änderung des deutschen Haftungsrechts gefordert. "Die Bundesrepublik ist weltweit eine einsame Insel der Grausamkeit", sagte der Rechtsanwalt. Nur hier sehe der Gesetzgeber bisher keine Entschädigung für die psychischen Qualen der Angehörigen der Opfer vor. Während der Hauptversicherer der Air France in Paris am Donnerstag eine erste Zahlung von 140 000 Franc(etwa 42 000 Mark) pro Opfer ankündigte hieß es bei der Deutschlanddirektion der Luftverkehrsgesellschaft, über Entschädigungen sei noch nicht entschieden worden. Ein Sprecher der Reiseveranstalters Reederei Deilmann erklärte, diese Fragen würden in der kommenden Woche mit Air France, Krisenstab und Versicherungen erörtern.

Nach dem sogenannten Warschauer abkommen, das vor drei Jahren durch eine europäische Haftungsverordnung ergänzt wurde, sind die Fluggesellschaften verpflichtet, den Angehörigen binnen 15 Tagen eine Entschädigung in Höhe von 15 000 Sonderziehungsrechten - etwa 33 000 Mark - zu zahlen. Ohne Diskussion über Ursache und Schuld könnten Angehörige dann materielle Schäden in Höhe von bis zu 220 000 Mark geltend machen, sagt Elmar Giemulla.

Der psychische Schaden der Hinterbliebenen kann nach deutschen Recht nicht, wohl aber nach französischem Recht geltend gemacht werden, so der Professor. Deshalb sollte diesbezüglich in Frankreich Klage erhoben werden, wo eine Summe um die 200 000 Mark realistisch sei. Oft würden sich die Fluggesellschaften aber auch freiwillig zur Zahlung größerer Beträge an die Angehörigen bereit erklären, "denn es ist ihnen unangenehm, wenn deren schmutzige Wäsche öffentlich oder im Gerichtssaal gewaschen wird", erklärte Giemulla. So hätten Birgenair und Boeing nach massivem Druck auch auf den Flugzeughersteller nach dem Absturz des türkischen Jets mit deutschen Urlaubern in der Dominikanischen Republik pro Opfer eine Entschädigung von 105 000 Mark überwiesen. Die Summen stehen allerdings in keinem Verhältnis zu den Beträgen, die Verwandte der Toten bei Flugzeugunglücken in den USA beanspruchen können. Dort wurden pro Person bis zu fünf Millionen Dollar gezahlt.

Rainer W. During

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