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Panorama: Das kann teuer werden: Stinkefinger kostet 8000 Mark - ADAC mahnt zu Besonnenheit

Ausrasten im Straßenverkehr kann teuer werden. Das Zeigen des "Stinkefingers", also des gestreckten Mittelfingers, kann genervten Autofahrern eine Geldstrafe bis zu 8000 Mark einbringen.

Ausrasten im Straßenverkehr kann teuer werden. Das Zeigen des "Stinkefingers", also des gestreckten Mittelfingers, kann genervten Autofahrern eine Geldstrafe bis zu 8000 Mark einbringen. Darauf hat der ADAC am Freitag in München hingewiesen. "Selbst relativ harmlose Ausfälle wie eine herausgestreckte Zunge schlagen schon mit 300 Mark zu Buche", berichtete der Automobilclub in einer "Preistabelle" für rabiate Verkehrsteilnehmer.

Das Zeigen eines Vogels oder der so genannte Scheibenwischer können demnach 750 bis 2000 Mark kosten. Auch von verbalen Schmähungen riet der Autoclub dringend ab. Denn mit Strafen zwischen 950 und 2000 Mark müssten Hitzköpfe rechnen, wenn sie einen Polizisten mit Worten wie Holzkopf, Trottel, Wichtelmann oder blödes Schwein titulierten.

Der ADAC mahnte die Verkehrsteilnehmer zu Besonnenheit. Beleidigungen und unfreundliche Gesten seien keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten. Tätlichkeiten oder Nötigung könnten sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. "Selbstbeherrschung lohnt sich also", betonte der Autoclub. ADAC-Psychologe Jan Lindlacher rät: "Nicht stressen lassen, im Ernstfall ganz tief durchatmen, bis zehn zählen und über die Fehler anderer einfach schmunzeln."

Die Höhe der Strafe richtet sich nach den Umständen der Tat und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters, berichtet der Autoclub in seiner Mitgliederzeitschrift "ADAC motorwelt" (Mai-Ausgabe). Generell gelte: je obszöner, desto teurer werde es.

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