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Panorama: Den Raser bremsen

Die Anklage fordert 21 Monate Haft für den Karlsruher Drängler

Der mutmaßliche Autobahndrängler Rolf F., der sich für den tödlichen Unfall einer 21-jährigen Fahrerin und ihrer zweijährigen Tochter verantworten muss, soll für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis. Diesen Antrag stellte am Montag die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Karlsruhe. Die Verteidigung beantragte Freispruch. Das Gericht will am Mittwoch das Urteil verkünden. Wie Oberstaatsanwalt Matthias Marx in seinem einstündigen Plädoyer darlegte, ist nach seiner Überzeugung der Versuchsingenieur von Daimler-Chrysler der Drängler, der am 14. Juli 2003 auf der Autobahn A 5 mit 180 bis 230 km/h auf einen Kleinwagen zufuhr. Er sei der fahrlässigen Tötung und des grob verkehrswidrigen Verhaltens schuldig. Den Vorwurf der Fahrerflucht ließ die Staatsanwaltschaft jedoch mangels Beweisen fallen.

Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass der Abstand zwischen dem Drängler und der Kia-Fahrerin null bis maximal zwanzig Meter betrug, die Verkehrssituation somit kritisch war. Die Fahrerin Jasmin A., die selbst gerade überholt hatte, habe vor „Schreck und Angst“ schnell nach rechts gesteuert, geriet dabei ins Schleudern und raste schließlich gegen einen Baum am Fahrbahnrand. Sie und ihre hinten angeschnallte zweijährige Tochter starben am Unfallort. Nach Überzeugung des Staatsanwalts ist der 34-jährige Versuchsingenieur der Fahrer. Es gebe zwar „wenige Beweise“, diese reichten aber aus.

Zentral seien die vier Zeugen, die einen schweren schwarzen Mercedes mit Doppelauspuffanlage beobachtet hatten. Einer hatte das Kennzeichen BB gesehen und erkannte später zufällig dasselbe Modell auf der Autobahn wieder, einen CL 600. Ein weiterer erinnerte sich an ein Fließheck, ein dritter war sich „ganz sicher“, zwei getrennte Scheinwerfer auf jeder Seite gesehen zu haben. Einem vierten Zeugen fiel auf, dass es vorn keinen Stern gab. Von allen rund 500 überprüften Fahrzeugen in Böblingen passten diese Merkmale nur auf den Firmenwagen CL 600 mit 500 PS, den der Angeklagte Rolf S. fuhr, um von Sindelfingen nach Papenburg zu kommen. Zwar war auch dessen Vorgesetzter H. dorthin unterwegs. Der hatte aber eine S-Klasse mit nur einem Scheinwerferglas auf jeder Seite. Die Zeugenaussagen hätten zudem belegt, dass sich allein Rolf F. nach dem Unfall in „auffälliger Weise“ nach den Ermittlungsergebnissen erkundigt hatte. Schließlich galt er auch als aggressiver Fahrer.

Die Verteidigung schloss aus, dass Rolf F. um 5.58 Uhr am Unfallort gewesen sein konnte. Da er erst um 5.30 Uhr gestartet sei und durch die Stadt musste, hätte er 188 km/h fahren müssen, so Rechtsanwalt Ulrich Schweizer. Die Polizei habe 41 Minuten gebraucht. Die Anwälte der Nebenkläger, die die Eltern und den Kindesvater vertreten, legten dem Angeklagten ein Geständnis nahe. „Das würde Sie und Daimler-Chrysler hoch ehren“, sagte Rechtsanwalt Paul Kleiser.

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