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Panorama: Der Gesetzgeber hält sich zurück

In Deutschland stellt das Transplantationsgesetz von 1997 den Handel von Organen unter Strafe. Verschiedene Vorstöße von Ärzten und Juristen, das Gesetz zu ändern und unter anderem die Regeln für eine Lebendorganspende zu lockern, sind beim Gesetzgeber bislang auf taube Ohren gestoßen.

In Deutschland stellt das Transplantationsgesetz von 1997 den Handel von Organen unter Strafe. Verschiedene Vorstöße von Ärzten und Juristen, das Gesetz zu ändern und unter anderem die Regeln für eine Lebendorganspende zu lockern, sind beim Gesetzgeber bislang auf taube Ohren gestoßen. „Gerüchte, das Transplantationsgesetz würde in absehbarer Zukunft novelliert, sind reine Spekulation", sagt ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. Man warte jetzt erst einmal die Einschätzung der EnqueteKommission des Deutschen Bundestages ab.

ABGELEHNT

Auch von den Krankenkassen geht keine Initiative aus. „Wir haben auch ethische Aspekte zu berücksichtigen", sagt eine Sprecherin des AOK-Bundesverbandes in Bonn. Es gelte, die derzeit möglichen Potentiale der Organspende besser auszuschöpfen. sigs

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