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Panorama: Der Mann fürs Lösegeld

Fünf Jahre Haft für Bruder des Reemtsma-Entführers

Aachen Lutz Drach muss wegen Geldwäsche von sechs Millionen Schweizer Franken aus dem Reemtsma-Lösegeld fünf Jahre hinter Gitter. Der Bruder des Reemtsma-Entführers Thomas Drach sei im Jahr 2000 an drei Geldtransporten beteiligt gewesen, stellten die Aachener Richter fest. Lutz Drach wurde wegen besonders schwerer Geldwäsche in drei Fällen verurteilt. Das Strafmaß lag deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre gefordert hatte. Die Anklage ließ eine Revision offen.

Lutz Drach hat laut Urteil die sechs Millionen Schweizer Franken in zwei Teilbeträgen einem Kurier in Aachen übergeben. Der brachte das Geld in zwei Fahrten nach Madrid. Lutz Drach nahm es dort entgegen. Später gab er dem Kurier die Anweisung, das inzwischen nach Aachen zurückgebrachte Geld einem Kontaktmann auf dem Lütticher Bahnhof zu übergeben. Dort verlor sich die Spur des Geldes.

Neue Hinweise auf die noch verschwundenen 14 Millionen Euro Lösegeld aus der Entführung von Jan Philipp Reemtsma hatte es in dem Prozess nicht gegeben. Der Hamburger Millionär war 1996 entführt worden und gegen Zahlung von umgerechnet rund 15 Millionen Euro freigekommen. Nur rund eine Million Euro tauchte wieder auf. Der Entführer Thomas Drach wurde 2001 zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

„Man darf nicht die Augen davor verschließen, dass das Geld aus einem menschenverachtenden, brutalen Menschenraub stammte“, sagte Richter Jürgen Beneking. Als strafmildernd werteten die Richter das Teilgeständnis des mehrfach Vorbestraften über dessen Anwalt. Der 43- Jährige selbst hatte während der gesamten Verhandlung geschwiegen. Schwere Vorwürfe erhob Richter Beneking gegen die Staatsanwaltschaft. Sie habe die Mitschnitte von Telefonaten voreingenommen interpretiert. Wenn sie mehr Erkenntnisse als das Gericht habe, sei es ihre eigene Schuld, nicht alle Akten auf den Tisch gelegt zu haben. Die Anklage hatte die Vorlage von 3500 Seiten aus Ermittlungen gegen Verdächtige verweigert, um den Erfolg nicht zu gefährden. dpa

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