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Deutschland: Schärfere Auflagen gegen Vogelgrippe

Zur Abwehr der Vogelgrippe gelten in Deutschland von Sonntag an schärfere Auflagen. In Rumänien wurde am Freitag der dritte Fall von H5N1- Viren bestätigt.

Berlin/Bukarest - Verboten werden nach Vorgaben der Europäischen Union Geflügelmärkte und Lockvögel für die Jagd, wobei Ausnahmen möglich sind. Außerdem muss noch strenger jeglicher Kontakt zwischen Hausgeflügel und Zugvögeln vermieden werden. In Zoos dürfen Vögel im Einzelfall geimpft werden. Die Auflagen erließ Bundesverbraucherminister Jürgen Trittin (Grüne) am Freitag in Berlin.

Der gefährliche Virustyp war bei einem Fischreiher im ostrumänischen Kreis Vaslui an der Grenze zu Moldawien nachgewiesen worden, wie das Landwirtschaftsministerium in Bukarest berichtete. Der Nachweis stamme aus dem europäischen Referenzlabor im britischen Weybridge. Das verendete Tier war in der vergangenen Woche am Ufer des Flusses Pruth in der Nähe der Ortschaften Bogdanesti und Falciu entdeckt worden. Anschließende Untersuchungen auf mögliche Infektionen bei Hausgeflügel in den umliegenden Dörfern hatten keinen Virennachweis erbracht.

An den beiden früheren rumänischen Infektionsherden wurde das gesamte Geflügel notgeschlachtet, insgesamt etwa 22 150 Stück. Im gesamten Donaudelta herrscht Jagd- und Angelverbot, Vögel dürfen landesweit nicht geschossen werden. In den Risikogebieten gilt ein Freilaufverbot für Geflügel.

Von Sonntag an dürfen Geflügelmärkte und -ausstellungen in Deutschland nur noch genehmigt werden, wenn die Tiere zwei Wochen vor der Veranstaltungen in geschlossenen Ställen gehalten wurden und Tierärzte keine Krankheiten feststellen. Hausgeflügel darf kein Wasser aus Flüssen und Seen mehr zu trinken bekommen. Dies soll verhindern, dass Geflügel über Trinkwasser mit dem Kot von Zugvögeln in Kontakt kommt. Wird Geflügel nicht ausschließlich in Ställen gehalten, dürfen die Tiere nur noch dort gefüttert werden, wo Zugvögel nicht hinkommen.

Die bereits geltende Eilverordnung in Deutschland umfasste ein generelles Freilaufverbot, Importverbote für Geflügel und Geflügelprodukte aus den von der Vogelgrippe betroffenen Gebieten sowie ein generelles Importverbot für Wild- und Ziervögel. (tso/dpa)

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