Welt : Die Becker-Scheidung: Für Boris ist noch nichts verloren

05.01.2001 00:00 UhrVon Friedemann Diederichs

Nach der Entscheidung von Bezirksrichter Maynard Gross, das weitere Verfahren in Sachen Becker gegen Becker weitgehend öffentlich zu halten und nur sicherheitsrelevante Fakten wie Adressen, Sicherheitsvorkehrungen und Details von Verträgen des Tennis-Millionärs vertraulich zu behandeln, müsste eigentlich Hollywood jubilieren. Denn derartige Auseinandersetzungen zwischen Prominenten haben sich schon für Filmstoff geeignet, wie der Kassenknüller "Der Rosenkrieg" 1989 zeigte, in dem sich Michael Douglas und Kathleen Turner bis aufs Messer bekämpfen.

Doch dass die amerikanischen Medien bisher ein eigentümliches Desinteresse an dem Ehe-Drama des Wimbledon-Siegers demonstrieren und auch die sonst keinem privaten Zwist von US-Prominenten abgeneigten Fernsehsender den Prozessauftakt in Miami vor dem 11. Judicial Circuit einmütig ignorierten, liegt vor allem wohl an einem: Hier streiten ein nach deutschem Recht verheiratetes Paar um deutsche Kinder.

Und jene pikanten Details aus Arbeits- und Werbeverträgen, deren mögliche Veröffentlichung Boris Becker so große Sorgenfalten bereiten, sind für die Amerikaner uninteressante und schwer verdauliche Kost.

Deshalb wird in den USA auch niemand der Familiensache Becker nachtrauern, wenn Richter Gross in Anwsenheit von Boris und Barbara am Montag entscheiden sollte, das gesamte Verfahren müsse doch in Deutschland und nicht im Sonnenschein-Staat abgewickelt werden. Denn verloren ist für Boris Becker nach dem Prozessauftakt, bei dem ihn die Anwälte der Noch-Gattin fast zwei Stunden ins Kreuzverhör genommen hatten, noch gar nichts: Nach geltendem Recht des Bundesstaates Florida sollen Sorgerechtsstreitigkeiten dort geklärt werden, wo die Kinder geboren worden sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Für die Deutsch-Amerikanerin Barbara Becker stellt deshalb nach Ansicht von US-Rechtsexperten der Versuch, nun durch die Übersiedlung und hastige Einschulung von Sohn Noah Gabriel den Lebensmittelpunkt in das Promintenenparadies Fisher Island vor Miami umzuinterpretieren, eine äußerst hohe Hürde dar.

Und auch die Haager Konvention zur Rückführung von einem Elternteil entführter Kinder, auf die sich Boris Becker beruft, hat zum Ziel, die Kinder an den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zurück zu bringen, wenn sie in einem der Unterzeichnerstaaten - zu denen auch die USA gehören - festgehalten werden. Und selbst wenn ein Staat wie Kuba bei einem Sorgerechts-Konflikt eine Rolle spielt, so hat doch der Fall Elian mehr als deutlich gemacht, dass Gerichte und Justizministerium dazu neigen, die Buchstaben der Haager Vereinbarungen auch in einem solchen Fall anzuwenden.

Boris Becker könnte sich deshalb der Unterstützung der US-Bevölkerungsmehrheit sicher wissen, von der fast 70 Prozent die Rückführung Elians zum Vater befürwortet hatten. Einen Präzedenzfall gab es auch im selben Familiengericht von Miami im März letzten Jahres, als ein Bezirksrichter das Sorgerecht für einen zweijährigen Jungen seinem jordanischen Vater und nicht der puertoricanischen Mutter zusprach, weil das Kind in Jordanien geboren worden war.

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