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Panorama: Die Katastrophe von Kaprun – wer hat Schuld? Nach zwanzig Monaten Prozess wird heute das Urteil erwartet

11. November 2000: Die Standseilbahn zum Skigebiet am Kitzsteinhorn ist bis auf den letzten Platz gefüllt.

11. November 2000: Die Standseilbahn zum Skigebiet am Kitzsteinhorn ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Nach 800 Metern Fahrt fängt die „Kitzsteingams“ in Feuer, das sich mit rasender Geschwindigkeit ausbreitet. Die Skifahrer sind eingeschlossen; nur zwölf entkommen. 155 Menschen sterben.

6. September 2001: Die Staatsanwaltschaft Salzburg verkündet das Ergebnis ihrer Ermittlungen. Demnach haben die „Gletscherbahnen Kaprun“ einen unzulässigen Heizstrahler in den Zug eingebaut. Direkt an dem Heizstrahler lagen defekte Schläuche, aus denen ein Hydrauliköl sickerte. Dann, so die Ermittler, versagte der Ventilator des Heizgeräts, das Öl entzündete sich.

18. Juni 2002: In Salzburg beginnt der Prozess. Mehr als 200 Zeugen sind geladen, 400 Angehörige von Opfern treten als Nebenkläger auf, mehr als sechzig Anwälte sind dabei. Auf der Anklagebank sitzen 16 Personen: Chefs und Techniker, die Konstrukteure des Zuges, aber auch Vertreter des TÜV und der Genehmigungsbehörden. Der Vorwurf: „fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst“ – das Strafmaß: bis zu fünf Jahre.

Es gibt Pannen: Akten tauchen auf, die zurückgehalten worden waren; die österreichische Heeresbildstelle rückt erst nach Monaten ein Video vom Unglücksort heraus. Der Gutachter Anton Muhr fällt aus. Überlastet vom Verfahren, heißt es. Der zweite Gutachter entlastet die Angeklagten: Nicht die Kombination brennbarer Materialien sei schuld; vielmehr sei der Heizlüfter an sich defekt gewesen, ein seltener Produktionsfehler. Die Staatsanwältin hält zumindest 15 Angeklagte für schuldig: Heizstrahler und Ölleitungen übereinander zu montieren, verstoße gegen den „gesunden Menschenverstand“.

Alle Angeklagten haben sich unschuldig bekannt. Das für den morgigen Donnerstag erwartete Urteil wird nicht das letzte Wort in Sachen Kaprun bleiben: Neben dem Gang in die nächste Instanz sind bereits 92 Zivilprozesse eingeleitet. Angehörige von Opfern klagen auf knapp zehn Millionen Euro Entschädigung. Die „Kapruner Gletscherbahnen“ haben bisher jedem Angehörigen 7267 Euro gezahlt. Wie sie zu weiteren Forderungen stehen, klingt in einem Brief an einen Kläger an: „Der Verunglückte hat keinerlei Schmerzen erlitten, da er durch Gasgeruch in Ohnmacht fiel und damit durch den Brand keinerlei Schmerzen erlitt.“

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