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Panorama: Die Stunde der Gerichtsmediziner

Wird eine unbekannte Leiche gefunden, schlägt die Stunde der Gerichtsmediziner. Wenn der Verdacht auf einen gewaltsamen Tod besteht, nehmen sie den Fundort in Augenschein.

Wird eine unbekannte Leiche gefunden, schlägt die Stunde der Gerichtsmediziner. Wenn der Verdacht auf einen gewaltsamen Tod besteht, nehmen sie den Fundort in Augenschein. Bei der Klärung der Identität hat inzwischen das DNSProfil („genetischer Fingerabdruck“) überragende Bedeutung. Eine einzige Zelle genügt, um das DNS-Profil zu ermitteln. Daneben gibt es etliche andere körperliche Merkmale, mit denen die Herkunft der Leiche geklärt werden kann. Dazu dient die Obduktion. Der Tote wird zunächst gründlich von außen auf individuelle Merkmale untersucht („äußere“ Besichtigung): Haarfarbe, Geschlecht, Körpergröße, Gebiss, Operationsnarben, Tätowierungen, Fehlbildungen, Verletzungen. Aus den Befunden setzen die Mediziner ein Mosaik des Toten und der Tat zusammen.

Dann folgt die „innere“ Besichtigung. Das Gesetz schreibt vor, dass Schädeldach, Brustkorb und Bauchhöhle eröffnet, die inneren Organe entnommen und untersucht werden müssen. Je nach Verletzungsmuster kann es nötig sein, weitere Körperteile zu sezieren. Auch Röntgenbilder geben wichtige Auskünfte, etwa über frühere Knochenbrüche.

Eine Sektion dauert zwei bis drei Stunden, in komplizierten Fällen aber auch fünf bis sechs Stunden. wez

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