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Panorama: Die Türkei entmachtet die Männer

Der türkische Pascha hat ausgedient - so sieht es jedenfalls die Reform des Familienrechts vor, die in dieser Woche vom Parlament in Ankara verabschiedet werden soll. Dem türkischen Mann soll seine bisher gesetzlich gesicherte Stellung als Familienoberhaupt genommen werden.

Der türkische Pascha hat ausgedient - so sieht es jedenfalls die Reform des Familienrechts vor, die in dieser Woche vom Parlament in Ankara verabschiedet werden soll. Dem türkischen Mann soll seine bisher gesetzlich gesicherte Stellung als Familienoberhaupt genommen werden. Das wurde auch Zeit, sagen Rechtsexperten und Frauenverbände: Seit 1926 gilt das Familienrecht, das damals nach Schweizer Vorbild geschaffen wurde, in seinen Kernpunkten unverändert. Seit der Anerkennung der Türkei als EU-Beitrittsbewerberin 1999 ist der Reformdruck jedoch beträchtlich gestiegen: Ein Land, das Mitglied der Europäischen Union werden will, kann sich kaum Gesetze leisten, die Ehefrauen wie Menschen zweiter Klasse behandeln.

"Pascha" - ein türkisches Wort

Im Osmanischen Reich war "Pascha" ein hoher Ehrentitel - "Paschas" waren damals hohe Staatsbeamte oder Militärs. Im heutigen türkischen Sprachgebrauch ist "Pascha" eine Ehrenbezeichnung für Generäle. Während "Pascha" in der Türkei selbst also ein positiv besetzter Begriff geblieben ist, bezeichnet er im Westen einen selbstherrlichen Mann, der sich von Frauen bedienen lässt. Nach bisherigem Gesetz muss eine türkische Frau ihren Gatten um Erlaubnis bitten, bevor sie eine Arbeitsstelle annimmt. Der Mann hat bei der Kindererziehung und bei der Wahl des Wohnorts ganz offiziell das letzte Wort. Zumindest in den großen Städten der Türkei werden solche Vorschriften zwar schon längst ignoriert. Modernen berufstätigen Frauen in Istanbul oder anderswo käme es nicht in den Sinn, die Genehmigung ihres Ehemannes einzuholen, bevor sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Doch auch diesen Frauen können die verstaubten und belächelten Vorschriften des Familienrechts bis heute viele Scherereien einbringen: Bei einer Scheidung hat eine türkische Frau bisher nur Anrecht auf Vermögenswerte, die schon bei Eheschließung ihr gehörten. Erst mit der geplanten Reform soll künftig das Prinzip gelten, dass bei einer Scheidung das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen gleichberechtigt geteilt wird.

Viele Frauen fordern, dass diese Regelung nicht nur für diejenigen Ehen gelten soll, die nach dem erwarteten Inkrafttreten der Reform am 1. Januar 2002 geschlossen werden, sondern für alle derzeit bestehenden Ehen auch.

Vor allem auf dem anatolischen Land dürften Gesetze, die im fernen Ankara beschlossen werden, kaum etwas am Alltag der Frauen ändern, denn dort sind die Sitten oft bis heute stärker als Vorschriften des Staates. In vielen Dörfern der Türkei ist es trotz allgemeiner Schulpflicht bis heute Brauch, nur die Söhne zur Schule zu schicken, während die Töchter im Haushalt helfen, bis sie verheiratet werden - was häufig schon sehr früh geschieht. Das neue Familienrecht sieht zwar eine Anhebung des Heiratsalters von derzeit 15 Jahren bei Mädchen und 17 Jahren bei Jungen auf einheitlich 18 Jahre vor. Doch ob sich dadurch die Traditionen auf den Dörfern brechen lassen, ist zu bezweifeln.

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