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Dieselautos: BGH: Autos mit Dieselpartikelfiltern nicht mangelhaft

Fährt man mit dem Dieselwagen nur kurze Strecken, verstopft irgendwann der Partikelfilter. Doch das ist kein Grund, das Auto zurückzugeben.

Fährt ein Autobesitzer mit seinem Diesel nur kurze Strecken, kommt es zu erheblichen Probleme mit dem Rußpartikelfilter. Dennoch sind Dieselautos nicht als mangelhaft einzustufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Das Karlsruher Gericht lehnte die Klage eines Autokäufers gegen einen Stuttgarter Händler ab.

Der Käufer wollte den Erwerb des Autos rückgängig machen, weil Partikelfilter zwangsläufig verstopfen, wenn die Autos nicht von Zeit zu Zeit über eine längere Strecke gefahren werden. Laut BGH betrifft dieses Problem alle Hersteller von Partikelfiltern, weil zur Reinigung der Filter eine erhöhte Abgastemperatur notwendig sei. Der Wagen entspreche damit dem Stand der Technik vergleichbarer Autos.

Gericht in Stuttgart entschied anders

Hintergrund ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart: Im Fall eines rund 26.500 Euro teuren Opel Zafira hatte es dem Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Geschäfts eingeräumt, weil der Wagen für den ausschließlichen Kurzstreckenbetrieb nicht geeignet sei. Auch hier ging es um die derzeit übliche Technik für Partikelfilter, die den krebserregenden Ruß aus den Abgasen herausfiltern. Die winzigen Partikel sammeln sich in einem mikroskopisch engen Geflecht, das im Laufe der Zeit verstopft wird. Zur Reinigung sind - so hatte es ein Sachverständiger festgestellt - von Zeit zu Zeit Fahrten von mindestens 15 Minuten mit einer Geschwindigkeit von mehr als 40 Stundenkilometern erforderlich. Dann verbrennen die Partikel und der Filter wird wieder frei.

Nach den Worten des BGH kommt es bei solchen technischen Eigenheiten darauf an, ob sie bei anderen Autos "der gleichen Art" üblich sind. In diesem Fall bezog sich das Gericht nicht auf Dieselautos im Allgemeinen, sondern nur auf solche, die ebenfalls mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind. Weil alle diese Autos unter den gleichen Problemen zu leiden hätten, könne die eingeschränkte Eignung beim Einsatz des Autos auf kurzen Strecken nicht als Mangel angesehen werden. (jnb/dpa)

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