zum Hauptinhalt

Panorama: Digitale Signatur: Die sichere Unterschrift

"Die heute 13-Jährigen werden es in fünf Jahren nicht mehr verstehen, wenn sie ihren Personalausweis oder ihren Führerschein nicht über das Internet beantragen können", sagte Bundesinnenminister Otto Schily kürzlich in Berlin. Im Jahr 2005 sollen alle "internetfähigen Dienstleistungen" der Bundesverwaltung online verfügbar sein.

"Die heute 13-Jährigen werden es in fünf Jahren nicht mehr verstehen, wenn sie ihren Personalausweis oder ihren Führerschein nicht über das Internet beantragen können", sagte Bundesinnenminister Otto Schily kürzlich in Berlin. Im Jahr 2005 sollen alle "internetfähigen Dienstleistungen" der Bundesverwaltung online verfügbar sein. Das Zauberwort E-Government verheißt dem Bürger ein Ende des Schlangestehens auf Ämtern und mehr Transparenz bei der Antragsbearbeitung, deren Stand dann einfach über das Internet abgefragt werden kann. Schon heute lassen sich BAFöG-Anträge und Steuererklärungen über das Netz verschicken. Doch rechtsgültig sind digital erstellte Steuererklärungen erst, wenn der Bürger zusätzlich ein manuell unterschriebenes Formular nachreicht.

Die so genannte digitale Signatur soll künftig ermöglichen, dass der Surfer sich nicht nur bei elektronischen Geschäften, sondern auch im Dialog mit Behörden zweifelsfrei legitimieren kann. Im Februar verabschiedete der Bundestag das neue Gesetz zur elektronischen Signatur. Es soll im April in Kraft treten. "Mit dem Gesetz wird es möglich, digitale Signaturen mit handschriftlichen rechtlich gleichzusetzen", sagt Klaus Keus, Referatsleiter beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Experte für elektronische Signaturen.

Doch Signatur ist nicht gleich Signatur. Das Gesetz erlaubt unterschiedliche Sicherheitsstufen: Zum einen eine einfache, "digitalisierte" Signatur für kleine Transaktionen wie den Bücherkauf oder die Pizzabestellung im Netz. "Das könnte zum Beispiel eine gescannte Unterschrift sein", sagt Klaus Keus. Zum anderen gibt es die sichere Signatur, die von einem Zertifizierungsdienst anerkannt ist. Nur diese ist vor dem Gesetz der manuellen Unterschrift gleichberechtigt. "Solche Signaturen sind durch Verschlüsselungsverfahren mit dem Dokument, das sie unterzeichnen, verknüpft", erklärt Keus. Der Empfänger könne hier immer erkennen, ob Dokumente durch Dritte manipuliert worden seien.

Manche Experten bemängeln die abgestuften Sicherheitsniveaus: "Eine Signatur ohne Gütesiegel lässt sich mit der Erklärung eines Wurstwarenhändlers vergleichen, seine Wurst sei garantiert BSE-frei," sagt dazu Heinrich C. Mayr, Präsident der Gesellschaft für Informatik. Alle Stellen, die mit personenbezogenen, vertraulichen Daten umgehen, sollten ausschließlich Signaturverfahren von anerkannten Diensteanbietern verwenden. Die eigene elektronische Signatur erhält der Bürger, indem er seine Personalien bei einer der anerkannten Zertifizierungsstellen hinterlegt. Er erhält dann eine Chipkarte, die seinen persönlichen geheimen Schlüssel trägt.

69 Prozent der Bürger wünschen sich zwar, Behördenangelegenheiten über das Internet erledigen zu können. Doch ist das Vertrauen in die neue Technik noch gering. Auf kommunaler und Bundesebene werben deshalb Aktionen wie Media@Komm oder die Initiative D21 für das E-Government. Auf der diesjährigen CeBIT wird Bundesinnenminister Schily das Verwaltungsportal www.bund.de persönlich vorstellen.

Die Chipkarte ist zur Zeit die von den meisten Anbietern bevorzugte Lösung zur Umsetzung der digitalen Signatur. Der Nutzer braucht neben der Karte noch ein Lesegerät und entsprechende Software. Zwischen 30 und 160 Mark werden die Kosten für diese Anschaffungen schätzungsweise liegen. In manchen Projekten wird bereits getestet, die digitale Signatur auf einer multifunktionalen Karte zu speichern. Diese kann auch als Kredit- oder Geldkarte fungieren. Datenschützer kritisieren jedoch, dass bei Geldkarten leicht nachvollziehbar ist, wann und wo ein Kunde Geld ausgegeben hat. Klaus Keus hält es allerdings für unmöglich, bei solchen Transaktionen auf die digitale Signatur zugreifen zu können."

Zumindest in Deutschland wird die elektronische Signatur jedoch nicht in alle Bereiche des Rechtsverkehrs vordringen: Notarielle Beurkundungen wie Testamente oder Bürgschaften werden weiter persönlich unterschrieben. Klaus Keus findet das nicht so schlimm: "Ich weiß nicht, ob ich mein Testament mit einer digitalen Signatur unterschreiben wollte."

Claudia Wessling

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false