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Panorama: Drängler rammt sieben Fahrer von hinten

Prozess um eine Amokfahrt auf der Überholspur

München Fünf Tage nach dem Berufungsurteil gegen den Karlsruher Autobahnraser hat in München der Strafprozess gegen einen anderen Autobahn-Rowdy begonnen. Der 52-Jährige hat laut Anklage im Juli 2003 binnen einer guten halben Stunde auf dem Münchner Autobahnring (A99) und der Autobahn München-Salzburg (A8) mit Tempo 180 sieben langsamere Autos wiederholt von hinten gerammt und so von der Überholspur vertrieben. Zum Prozessbeginn gestand der Angeklagte am Dienstag die Vorfälle, an Details könne er sich aber nicht erinnern.

Von einer regelrechten „Jagdstrecke“ sprach der Vorsitzende Richter. „Es ist ein Wunder, dass niemand verletzt oder gar getötet wurde.“ Der Angeklagte muss sich wegen Nötigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Unfallflucht vor dem Landgericht München I verantworten.

Zur Amokfahrt des 52-Jährigen kam es am 22. Juli 2003 – nur acht Tage nach dem gerade in Karlsruhe verhandelten Fall, bei dem eine junge Mutter mit Kind starb. Im Münchner Fall verhinderte die Geistesgegenwart der anderen Fahrer schwerere Unfälle. Sechs Fahrer behielten die Nerven und wechselten so rasch wie möglich auf den mittleren Fahrstreifen. Einer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und schleuderte gegen die Mittelleitplanke. Sein Wagen wurde zerstört, er blieb aber unverletzt. Zwei Autofahrer versuchten vergeblich, den Raser auszubremsen. Die Polizei konnte die Amokfahrt bei Bad Aibling schließlich stoppen, sie brachte den Fahrer in ein psychiatrisches Krankenhaus. Sein Führerschein wurde eingezogen.

Der Angeklagte ist laut Gutachten seelisch gestört, das Gericht muss über seine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt entscheiden. Der Raser leidet seit 1981 an einer schizophrenen Psychose.

Der Angeklagte hat die Fahrerlaubnis schon einmal verloren und damals die medizinisch-psychologische Untersuchung nicht bestanden. Er bekam den Schein nach einem positiven psychiatrischen Gutachten dennoch zurück. Gegen ihn wird an drei Tagen bis zum 16. August verhandelt.

Dass er seinen Führerschein jemals zurückbekommt, schließen alle Beteiligten aus. dpa

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