zum Hauptinhalt
Massenpanik bei der Loveparade 2010: Nun soll es doch einen Strafprozess geben.

© Erik Wiffers/dpa

Update

Duisburg: Loveparade-Katastrophe wird doch vor Gericht verhandelt

Bei einer Massenpanik wurden 2010 bei der Loveparade in Duisburg 21 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Das Landgericht lehnte einen Strafprozess ab. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt anders entschieden.

Das Strafverfahren wegen der Katastrophe bei der Loveparade mit 21 Toten im Jahr 2010 muss vor dem Duisburger Landgericht eröffnet werden. Dies entschied das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf laut einer Mitteilung vom Montag nach Beschwerden der Staatsanwaltschaft und von Opferanwälten.

Das Landgericht hatte im April 2016 die Anklagen gegen insgesamt zehn Beschuldigte zurückgewiesen. Grund war vor allem das Gutachten eines Panikforschers, in dem das Gericht schwere Mängel sah. „Die Vorwürfe der Anklage können mit den vorgelegten Beweismitteln nicht bewiesen werden. Eine Verurteilung der Angeklagten ist deshalb nicht zu erwarten", hieß es damals.

Das OLG Düsseldorf schätzt das nun anders ein und lässt mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 18. April die Anklagen gegen alle zehn Beschuldigten zu.

In der Pressemitteilung dazu heißt es: "Dass die den Angeschuldigten vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen ursächlich für die Todes- und Verletzungsfolgen waren, drängt sich nach dem Ermittlungsergebnis auf." Dass die "unzureichende Dimensionierung" des Ein- und Ausgangssystems und die "mangelnde Durchflusskapazität" planerisch angelegt sei, habe für die Angeklagten "vorhersehbar zu der Katastrophe" geführt.

Entgegen der Annahme des Landgerichts hält das Oberlandgericht das Gutachten eines Sachverständigen für vor Gericht verwertbar. Wesentliche Elemente des Sachverhalts seien von dem Landgericht nicht berücksichtigt worden. Zudem seien alternative Ursachen für die Katastrophe "zwar als möglich benannt, nicht aber festgestellt" worden.

Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. Neben den 21 Toten gab es mindestens 652 Verletzte.

Im Februar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters erhoben. Ihnen wurden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. (AFP, dpa, Tsp)

Zur Startseite