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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seinen Sitz in Straßburg.

© dpa

Menschenrechtsgerichtshof: Ehebruch ist kein Kündigungsgrund

Ein Mann verlässt seine Familie und geht eine außereheliche Beziehung ein. Daraufhin entlässt die Katholische Kirche den Organisten. Das verstößt gegen den Schutz des Privatlebens, meint der europäische Menschengerichtshof.

Die Kündigung eines Organisten wegen Ehebruchs durch die Katholische Kirche in Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für unrechtmäßig erklärt worden. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht am Donnerstag. Die Kirche hatte den heute 53-jährigen Mann aus Essen entlassen, nachdem er seine Frau verlassen hatte und eine außereheliche Beziehung eingegangen war.

Das Straßburger Urteil berührt das Kirchenrecht in Deutschland, wonach die Kirchen unter anderem eigene Regeln für Kündigungen festlegen können. So können sie bislang Mitarbeiter für ein Verhalten außerhalb des Dienstes entlassen, das den Werten und Prinzipien ihrer Glaubensgemeinschaft widerspricht.

Die Straßburger Richter gelangten in dem Fall des Organisten zu dem Schluss, dass dieser zwar vertraglich zugesagt habe, die Grundsätze der Katholischen Kirche zu beachten, was sein Recht auf Privatleben „in gewissem Maße einschränkte“. Diese Zusage habe aber nicht als „eindeutiges Versprechen“ verstanden werden können, im Falle einer Trennung oder Scheidung ein enthaltsames Leben zu führen. Auch hätten die deutschen Arbeitsgerichte nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Organist aufgrund seiner Qualifikation nur sehr schwer eine andere Arbeit außerhalb der Kirche habe finden können.

Das Urteil wurde von einer Kleinen Kammer gefällt und ist nicht definitiv: Die Bundesregierung kann innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen, indem sie eine Überprüfung durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts fordert. (sf/AFP)

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