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Panorama: Ein Denkzettel für den Welfenprinzen

Für seine Ausfälle hat Ernst August Prinz von Hannover erneut einen Denkzettel erhalten. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verurteilte ihn das Amtsgericht im niedersächsischen Springe am Donnerstag zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße von 500 000 Mark.

Für seine Ausfälle hat Ernst August Prinz von Hannover erneut einen Denkzettel erhalten. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verurteilte ihn das Amtsgericht im niedersächsischen Springe am Donnerstag zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße von 500 000 Mark. Nach Überzeugung von Richter Rolf Neils hatte der Chef des Welfenhauses und Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco eine Fotografin hinterrücks getreten, einen Disco-Betreiber geschlagen und zwei Leitende Redakteure der "Bild"-Zeitung in Hannover am Telefon beleidigt. Vor drei Jahren war der Adelige wegen einer Regenschirmattacke auf einen Kameramann zur Zahlung einer Geldbuße von 90 000 Mark verurteilt worden.

Das Amtsgericht in Springe bei Hannover, eines der kleinsten Gericht in Niedersachsen, war deshalb gestern das Ziel von Klatschreportern aus ganz Deutschland. Zahlreiche Journalisten drängten sich zu Prozessbeginn vor dem Gerichtssaal. Dabei gab sich Ernst August Prinz von Hannover nicht einmal persönlich die Ehre. Er blieb wie erwartet dem Geschehen fern. Die Fotografen und Kamerateams fanden dennoch ein Motiv: Ein Double des Prinzen saß im Zuschauerraum und genoss sichtlich das große Medieninteresse. Die Haftstrafe ist von Amtsrichter Rolf Neils zur Bewährung ausgesetzt worden. Damit hat der Prinz unterm Strich allerdings 2,5 Millionen Mark gespart. Bisher hatte die Staatsanwaltschaft nämlich drei Millionen Mark von ihm gefordert. Nur weil der Welfen-Chef gegen diese Forderungen Einspruch erhoben hatte, kam es überhaupt zur öffentlichen Verhandlung.

Der Adlige ließ sich von seinem Anwalt Jochen Heidemeier vertreten. Der stritt gleich zu Beginn der Verhandlung ab, dass der Prinz im August 1999 in Salzburg eine Fotografin der Illustrierten "Bunten" beleidigt und getreten habe. Auch mit einem Vorfall in Kenia, Ernst August sollte den Geschäftsführer einer Hotelgruppe krankenhausreif geschlagen haben, habe der Welfen-Chef laut Heidmeier nichts zu tun. Lediglich übelste Beleidigungen gegenüber der Chefin der "Bild"-Redaktion und ihren Stellvertreter gab Heidemeier im Namen des Prinzen zu.

Bei der Anklageverlesung ging Staatsanwalt Rainer Gundlach noch einmal im Detail auf die nicht druckbaren Beschimpfungen des Prinzen ein. "Eine solche Beleidigung sucht vor deutschen Gerichten sicher ihresgleichen", sagte Ottmar Puri, Verteidiger der "Bild"-Chefin. "Selbst ich finde es beschämend", musste Prinzen-Verteidiger Heidemeier zugeben. Für die beiden anderen Taten forderte der 60-Jährige Anwalt hingegen Freispruch. Trotz einer kämpferischen Verteidigung konnte er Richter Neils davon aber nicht überzeugen. Der glaubte der Fotografin der "Bunten", die gestern von einer Demütigung durch den Prinzen sprach.

Auch die drei Zeugen aus Kenia überzeugten Neils. Außerdem präsentierte Eckehard Reinelt, der den in Kenia verprügelten Leiter der Hotelgruppe verteidigte, eine eidesstattliche Erklärung des Prinzen. Der hatte in einem anderen Verfahren, kurioserweise gegen seinen eigenen Bruder Heinrich Prinz von Hannover, erklärt, er habe sehr wohl den Mann in Kenia geschlagen. Bei diesem Prozess ging es darum, ob Heinrich Prinz von Hannover E-Mails seines Bruders über den Vorfall in Kenia in einem Buch veröffentlichen dürfe. "Lügen haben kurze Beine", sagte Reinelt, als er zur Überraschung aller die Erklärung präsentierte. Nicht einmal Prinz-Verteidiger Heidemeier wusste etwas von diesem Schriftstück.

hau

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