zum Hauptinhalt

Panorama: Elefantenrunde

Afrikanische Länder wollen den Elfenbeinhandel teilweise legalisieren – die Chancen auf Zustimmung sind gut

Meterhohe Feuerfontänen schießen in den Himmel. Es knistert, flackert und lodert, als in Nairobi das Elfenbein brennt. Fast 900 000 Euro gehen in Flammen auf – die Stoßzähne von mehreren Hundert gewilderten Elefanten. 13 Jahre ist es jetzt her, dass der kenianische Präsident Daniel arap Moi das beschlagnahmte Elfenbein öffentlich verbrennen ließ und ein Haufen Asche zum Mahnmal gegen die Elefantenwilderei wurde.

Der Handel mit Elfenbein hat in den vergangenen 30 Jahren allein in Afrika 1,4 Millionen Dickhäuter das Leben gekostet. Heute leben auf dem schwarzen Kontinent noch 600 000 Elefanten, schätzen Tierschutzorganisationen. Im Süden Afrikas steigt der Bestand allerdings wieder an. Denn seit 1990 ist der Elfenbeinhandel durch das Washingtoner Artenschutzabkommen verboten. Das könnte sich bald ändern. Auf der Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens (Cites) in Chile wollen einige afrikanische Länder erreichen, dass ein beschränkter Handel mit dem weißen Gold wieder zugelassen wird. „Das wäre unverantwortlich“, sagt Daniela Freyer von der Organisation Pro Wild Life. Für Freyer hatte in Chile gerade der erste Konferenztag begonnen, als die 22 afrikanischen Staaten ihren Antrag präsentierten, der es Südafrika, Botswana, Namibia und Simbabwe erlauben soll, bis zu 70 Tonnen Elfenbein aus ihren Lagerbeständen zu verkaufen.

Ein Milliarden-Markt

„Nicht ein Kilo Elfenbein darf auf dem Weltmarkt zum Handel freigegeben werden“, sagt Freyer. Denn dann hätten auch Wilderer gute Chancen, ihre Beute auf den Markt zu bringen, weil niemand illegales von legalem Elfenbein unterscheiden könne. „Zwar gibt es mittlerweile Kontrollmechanismen, aber die stecken noch in der Erprobungsphase“, erklärt Roland Melisch vom World Wide Fund for Nature (WWF). So versuchen die Tierschutzorganisationen ausfindig zu machen, wo die Achse des Bösen im Elfenbeinhandel verläuft, wo also der Schmuggel floriert. Neben Thailand und China stehen Nigeria und die demokratische Republik Kongo auf der schwarzen Liste ganz oben. Doch diese Erkenntnis allein reicht bisher noch nicht aus, um die Schmuggler auch wirklich erfolgreich zu bekämpfen. So lange der Handel nicht hundertprozentig kontrolliert werden kann, müsse der Verkauf von Elfenbein verboten bleiben, sagen die Vertreter von Pro Wild Life in Chile. Dafür machte sich auch die französische Schauspielerin und Tierschützerin Brigitte Bardot stark. Sie rief in einem offenen Brief zum Kampf für das Überleben der Elefanten auf.

Die Chancen der afrikanischen Staaten stehen allerdings nicht schlecht, ihren Antrag auf der Artenschutzkonferenz durchzubringen. Denn gerade die südafrikanischen Länder haben in den vergangenen Jahren viel für den Elefantenschutz getan – und vor allem eine Menge Geld investiert. „Jetzt fordern sie den Lohn für ihre Anstrengungen“, sagt Freyer. Und der wird ihnen wahrscheinlich auch bewilligt.

Der Elfenbeinhandel ist auf der Konferenz in Chile nicht das einzige Thema. Insgesamt wird über 60 Anträge verhandelt. Dabei geht es um die Zukunft von Papageien, Schildkröten, Seepferdchen, Haien und Chamäleons. Das mutet vielleicht ein wenig exotisch an. „Doch der Schutz der Lebensgrundlage von Tier- und Pflanzenwelt sichert letztlich auch die Lebensgrundlage des Menschen“, heißt es beim WWF. Und deshalb müsse dem Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten entgegen getreten werden.

Dabei geht es auch um einen ordentlichen Batzen Geld, denn der Handel mit Produkten aus der Wildnis wie etwa Mahaghoniholz oder Haifischfleisch umfasst weltweit über 200 Milliarden Dollar. Da ist es wenig verwunderlich, dass einige Länder den Artenschutz hinten anstellen, weil der ihre Einnahmen schrumpfen lässt. So zum Beispiel Japan. Obwohl der kommerzielle Walfang und der Verkauf von Walfleisch verboten ist, jagen die Japaner bedrohte Zwergwale und Brydeswale. Zu Forschungszwecken, behaupten sie. In Chile wollen sie nun durchsetzen, dass Zwerg- und der Brydeswale in eine niedrigere Schutzkategorie gestuft werden und dadurch der Handel mit Walprodukten wieder möglich wird.

Bisher gilt für diese Walarten Anhang eins des Artenschutzabkommens. Das heißt, der kommerzielle Handel ist verboten. Ob Japan mit seinem Antrag auf der Artenschutzkonferenz durchkommt, entscheiden die 2500 Delegierten aus insgesamt 160 Länder in der kommenden Woche.

Dagmar Rosenfeld

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false