zum Hauptinhalt

Panorama: Elternrecht: Die Frau hat Vorrang bei der Erziehung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Vorrang der Mutter gegenüber dem Vater bei Betreuung und Erziehung nichtehelicher Kinder als verfassungsgemäß bestätigt. Das Urteil ist insofern wichtig, als viele Väter und Väterorganisationen versuchen, gegen die bestehende Rechtslage vorzugehen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Vorrang der Mutter gegenüber dem Vater bei Betreuung und Erziehung nichtehelicher Kinder als verfassungsgemäß bestätigt. Das Urteil ist insofern wichtig, als viele Väter und Väterorganisationen versuchen, gegen die bestehende Rechtslage vorzugehen. Diese wurde jetzt eindeutig bestätigt. Der BGH entschied in dem am Montag veröffentlichten Beschluss, die mit der Kindschaftsrechtsreform von 1997 eingeführte Regelung zum Sorgerecht unverheirateter Paare verstoße nicht gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Elternrecht. Seit der Reform können Eltern zwar auch ohne Ehe das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder bekommen - aber nur, wenn sie dies gemeinsam beantragen. Einigen sie sich nicht, so behält die Mutter das alleinige Sorgerecht. Dagegen hatte ein Vater geklagt, der seinen Sohn im Wechsel mit seiner früheren Partnerin betreut. Von Montag bis Mittwoch ist der Junge beim Vater, bis Freitag bei der Mutter, die Wochenenden verbringt er abwechselnd bei einem der Elternteile. Seit 1997 versucht der Vater, das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Die Mutter lehnt dies ab, weil sie fürchtet, ihr einstiger Partner wolle sich in ihr Leben einmischen. Der BGH rechtfertigte die stärkere Rechtsstellung der Frau damit, dass "die Mutter naturgegeben mit der Geburt die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes trägt". (Aktenzeichen: XII ZB 3/00 - Beschluss vom 4. April 2001)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false