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Wenn ein Kind nicht zur Party kommt, ermittelt in einem konkreten Fall die Polizei in England. Nicht, wie hier bei einer Party der Schulanfänger im Jahre 1998 vor dem Roten Rathaus in Berlin.

© dpa

England: Fünfjähriger soll für Fehlen bei Kindergeburtstag zahlen

Fehlen auf einem Kindergeburtstag? Das kann für eine Familie in England rechtliche Konsequenzen haben. Sie soll die Kosten für die Ausgaben der Mutter des Geburtstagskindes übernehmen. Derweil wird der Junge in der Schule gemieden.

Ein fünfjähriger Junge in Großbritannien hat eine Rechnung bekommen - weil er unentschuldigt auf der Geburtstagsfeier seines Kumpels gefehlt hat. Alex Nash aus dem südwestenglischen Cornwall war lieber mit seinen Großeltern auf Tour gegangen. Nun sollen seine Eltern 15,95 Pfund (rund 21 Euro) zahlen. Denn auf diesen Kosten für einen Ausflug blieb die Mutter des Geburtstagskindes nach eigener Aussage sitzen.

Sie schickte eine entsprechende Rechnung, wie Alex' Vater britischen Medien sagte. Angeblich droht sie auch mit rechtlichen Schritten. Die Mutter hingegen betont, Alex' Eltern hätten alle notwendigen Kontaktdaten für eine Absage gehabt. Der Fünfjährige hat seinen Eltern derweil erzählt, dass seine Klassenkameraden nicht mehr mit ihm spielen, weil er die Feier geschwänzt hat. (dpa)

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