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Entschädigung: Südkoreanerin zu Trinkgelagen gezwungen

In Südkorea muss ein Geschäftsmann einer ehemaligen Mitarbeiterin 30 Millionen Won (knapp 24.000 Euro) zahlen, weil sie nach der Arbeit ständig mit ihm und ihren Kollegen zechen musste.

Seoul - Es sei rechtswidrig, dass der Arbeitgeber seine Angestellte zum Trinken gezwungen habe, teilte das Gericht in der südkoranischen Hauptstadt mit. Es verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht, jemanden gegen seinen Willen zum Trinken zu zwingen. "Wenn er oder sie durch erzwungenes Trinken seelischen Stress erleidet, stellt das eine rechtswidrige Tat dar", erklärte Richter Kang Yong Ho in der vergangenen Woche.

Die 28-jährige Angestellte hatte Anzeige gegen ihren Vorgesetzten erstattet, nachdem sie mindestens an zwei Abenden in der Woche noch stundenlang mit ihm Trinken gehen musste. Bisweilen hätten die Nächte in der Bar sich bis vier Uhr morgens hingezogen. Die Frau hatte im Februar 2004 bei dem Software-Entwickler angefangen und zwei Monate später gekündigt. Wegen sexueller Belästigung ging sie in einer separaten Klage gegen ihren ehemaligen Chef vor; der Mann musste zwei Millionen Won Strafe zahlen und wurde gekündigt. (tso/AFP)

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