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Hat mit ihrem früheren Arbeitgeber einen Vergleich geschlossen: Altenpflegerin Brigitte Heinisch.

© dpa

Erfolg für Brigitte Heinisch: Altenpflegerin erhält 90.000 Euro

Brigitte Heinisch, Altenpflegerin in einer Berliner Einrichtung, war gefeuert worden, nachdem sie Missstände beim Arbeitgeber angeprangert hatte. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. Nun gab es einen Vergleich und einen zweiten Sieg für Heinisch.

Sie ist die bekannteste Altenpflegerin Deutschlands, Buchautorin und gilt als der exemplarische Fall für ein „Whistleblowing“, das Aufdecken von Missständen beim eigenen Arbeitgeber. Brigitte Heinisch, heute 50 Jahre alt, hatte sich mit dem Berliner Klinikkonzern Vivantes angelegt, die Pflegesituation in einem Altenheim angeprangert und war daraufhin entlassen worden. Nach jahrelangem Rechtsstreit haben die Parteien am Donnerstag vor dem Landesarbeitsgericht Berlin einen Vergleich geschlossen. Vivantes zahlt 90.000 Euro an Heinisch, die fristlose Kündigung wird in eine ordentliche umgewandelt, und es gibt ein wohlwollendes Zeugnis.

Frieden in einer Auseinandersetzung, die noch viele Jahre hätte dauern können – und ein zweiter Sieg für Heinisch, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein wegweisendes Urteil zum „Whistleblowing“ und 15.000 Euro Entschädigung erstritten hatte.

Die deutschen Gerichte hatten sie abgewiesen, doch der EGMR nahm die Frau in Namen der Meinungsfreiheit in Schutz – und gab Heinisch damit Gelegenheit zu einer sogenannten Restitutionsklage, mit der die alten Urteile beseitigt werden und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bestätigt werden sollten.

Eine teils turbulente Verhandlung vor einem breiten Unterstützerszenario – auch die einst gefeuerte und wiedereingestellte Berliner Kassiererin „Emmely“ war gekommen – ließ zunächst keine Einigung erwarten. Heinisch brach in Tränen aus, als sie von den Zuständen im Heim berichtete und von dem Druck, den sie verspürte; doch auch die Vertreter von Vivantes zeigten sich mitgenommen. Selbst als sie ihren Vergleich zu Protokoll gaben, versicherten die Parteien einander noch einmal, künftig nichts, aber auch gar nichts mehr miteinander zu tun haben zu wollen. „Sie werden mich nicht mal als Patientin wiedersehen“, sagte Heinisch, deren gesunden Widerstandsgeist ihr Arbeitgeber offenkundig unterschätzt hat.

Seit 2002 hatte die Altenpflegerin in dem Heim gearbeitet. Es gab zu wenig Personal für zu viele Bettlägrige, Brigitte Heinisch erzählte auch jetzt vor Gericht, wie es ihr unmöglich war, die Pflegevorgaben zu erfüllen. Der Medizinische Dienst der Kassen bestätigte die Misere. Acht Mitarbeiter zeigten ihre Überlastung an, viele erkrankten, auch Heinisch. Heinisch wies ihren Arbeitgeber auf die Missstände hin, der konterte damit, die vielen Fehlzeiten gefährdeten ihren Arbeitsplatz.

Heinisch schickte ihren damaligen Anwalt vor, der machte Druck. Er wandte sich an den Arbeitgeber – und an die Staatsanwaltschaft. Er erstattete Strafanzeige wegen besonders schweren Betruges und reportierte eine Aussage Heinischs, die den Richtern am Donnerstag größtes Kopfzerbrechen bereitete: Vivantes bereichere sich systematisch, und die Pflegekräfte würden „angehalten, Leistungen zu dokumentieren, die nicht erbracht worden seien“.

Daran stieß sich der Vorsitzende Richter Martin Guth. In seinem Urteil hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof verlangt, die Vorwürfe eines „Whistleblowers“ müssten authentisch sein, dürften also nicht leichtfertig geäußert werden. Wie der EGMR dann im Detail den Fall betrachtet, erschien Richter Guth „nicht ganz plausibel“. Und er machte deutlich, das Europa-Urteil entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zwar zu beachten, sich aber nicht in allen Einschätzungen daran gebunden zu fühlen. Zumal Heinisch auch jetzt nicht darlegen konnte, zu Manipulationen angehalten worden zu sein.

So war keineswegs gewiss, dass die Frau mit ihrer Klage durchkommen würde. Dementsprechend minderte sie ihre Forderungen, die Rede war schon mal von bis zu 350.000 Euro. Am Ende waren alle froh, dass es vorbei ist, denn Richter Guth machte deutlich, dass er auf jeden Fall eine Revision zugelassen hätte. „Dann sind Sie jetzt geschiedene Leute“, sagte er und schloss die Verhandlung.

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