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Panorama: Es wird eng für Monika Böttcher

Der 3. Schwurgerichtsprozess gegen die angebliche Mörderin steht vor dem Ende der BeweisaufnahmeKarin Matussek In dem immer wieder als Jahrundertprozess betitelten Strafverfahren gegen Monika Böttcher werden Staatsanwaltschaft und Verteidigung voraussichtlich noch vor Weihnachten plädieren.

Der 3. Schwurgerichtsprozess gegen die angebliche Mörderin steht vor dem Ende der BeweisaufnahmeKarin Matussek

In dem immer wieder als Jahrundertprozess betitelten Strafverfahren gegen Monika Böttcher werden Staatsanwaltschaft und Verteidigung voraussichtlich noch vor Weihnachten plädieren. Danach werden die Richter über den Ausgang der Hauptverhandlung beraten und die Spekulationen wuchern. Dabei läßt über den dritten Akt im Fall Weimar bisher nur eines sicher sagen: Viel Neues gab es nicht in dem so spektakulären Verfahren.

Für die Frau, die einmal Monika Weimar hieß, ist das nicht unbedingt eine gute Nachricht. Die monatelange Beweisaufnahme vor der 21. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat keine direkte Stütze für ihre sogenannte Nachtversion gefunden. Wie schon seit 13 Jahren, hatte Monika Böttcher auch jetzt wieder erklärt, sie habe ihren Mann in der Nacht zum 4. August 1986 im Kinderzimmer ihrer Wohnung gefunden, zusammen mit den leblosen Mädchen. Nachbarn der Weimars, die als Zeugen vernommen wurden, blieben ebenfalls bei ihren Aussagen: Sie hätten Melanie und Karola am Montagvormittag - also einen Tag später - noch gesehen. Nur eins von beiden kann wahr sein, und wenn den Zeugen Glauben zu schenken ist, muss Monika Böttcher ihre Töchter getötet haben. Sie war an diesem Morgen mit dem Auto unterwegs. Nur mit dem Wagen kann man die Mädchen dorthin transportiert haben, wo man sie später fand.

Die Bad Hersfelder Ermittlungsbehörden haben Monika Böttcher im Spätsommer 1986 bald nichts mehr geglaubt. Zu oft hatte sie ihre Aussage geändert. Erst als sie selbst beschuldigt wurde, schilderte sie die Nachtversion. Sie schien wenig plausibel. Warum unternimmt eine Mutter nichts, wenn sie ihre Kinder so vorfindet? Ein solches Verhalten sei, so sagte die schon vor 13 Jahren kurz nach dem Mord eingeschaltete Psychologin Elisabeth Müller-Luckmann, nachvollziehbar. Ob sich alles auch so zugetragen hat, sei damit nicht sicher. Das wenige, das man in dieser Hauptverhandlung neu nennen konnte, hat sich für Monika Böttcher kaum ausgezahlt.

Einige Personen haben in den vergangenen Jahren Ex-Ehemann Reinhard Weimar schwer belasteten. Solche Aussagen hätten für Monika Böttchers Version sprechen können. Doch diese Zeugen haben sich schließlich als so unergiebig oder wenig glaubwürdig erwiesen, dass sie nicht mehr geladen wurden. Auch die Verteidigung hat davon abgesehen. Übrig blieb nur eine Prostituierte aus Bad Hersfeld. Reinhard Weimar, so die Zeugin, habe ihr gegenüber nach dem Tod der Kinder geäußert: "Mir kann keiner etwas nachweisen". Ein Beweis für oder gegen ihn ist das nicht, allenfalls ein Anhaltspunkt. Vor allem aber ist es zuwenig, um die Verteidigungsstrategie der Anwälte der Angeklagten zu tragen.

Die zwei renommierten Strafverteidiger an ihrer Seite haben die These vertreten, Reinhard Weimar habe in einem psychotischen Anfall die Mädchen umgebracht. Wie krank Reinhard Weimar 1986 war, läßt sich heute nicht klären. Er stellt sich keiner neuen Untersuchung. Das ist sein gutes Recht, auch wenn die Verteidiger versucht haben, den Anschein zu erwecken, dies benachteilige ihrer Mandantin auf unzulässige Weise. Monika Böttcher hat selbst im Gießener Verfahren von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Jetzt in Frankfurt haben ihre Angehörigen, soweit sie dazu das Recht haben, ebenfalls geschwiegen, obwohl sie im ersten Prozess in Fulda noch zu ihren Gunsten ausgesagt hatten. "Wie es wirklich war, wissen nur wir beide", hat Monika Böttcher oft gesagt. Das mag stimmen, zwingt aber nicht dazu, sie freizusprechen. Nach der Strafprozeßordnung kommt es darauf an, wovon das Gericht aufgrund der Beweise überzeugt ist. Vier der fünf Mitglieder der Kammer müssen zustimmen, soll Monika Böttcher verurteilt werden. Lehnen auch nur zwei Richter dies ab, muß sie freigesprochen werden. Es reicht aus, wenn dies die Schöffinnen sind. Zumindest zwei Stimmen zu erreichen, scheint die Hoffnung der Verteidigung zu sein.

Manchem Prozeßbeobachter aber erscheint dies inzwischen als Pokerspiel - nach dem Motto "Alles oder nichts". Würde die Beschuldigter die Tat gestehen und die Einzelheiten und Motive erklären, könne das Gericht sie wegen Totschlags verurteilen. Dann kann eine geringere Strafe festgesetzt werden. Wird sie wegen Mordes verurteilt, kommt nur eine lebenslange Freiheitsstrafe in Frage.

Aber nichts scheint nach diesen Wochen im Saal 165 C des Frankfurter Landgerichts unvorstellbarer, als dass die Frau, um die es schon so lange geht, nach 13 Jahren aus Opportunität ihre Schilderung der Dinge revidiert. Das werden auch die vielen Zuschauen im Gerichtssaal und vor den Fernsehschirmen nicht. Wie immer das Gericht entscheiden wird: Viele Menschen haben für sich selbst längst ein Urteil gesprochen - ob mit oder ohne Beweise. Es gibt eben nichts Neues im Weimar-Prozeß.

Karin Matussek

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