Eskalation in Nahost : Syrienkonflikt: Türkeiurlauber können nicht kostenlos stornieren
04.10.2012 15:05 Uhr„Die Urlaubsregionen sind nicht betroffen“, sagte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover am Donnerstag. Und das Auswärtige Amt (AA) habe bislang keine Reisewarnung für die Türkei ausgegeben. „Angstgefühle im Oberbauch sind keine Grundlage für einen Vertragsabbruch“, erklärte Degott. Erst wenn sich die Lage ändere und die geplante Reise beeinträchtigt sei, sei das ein Grund für kostenfreies Stornieren. Wer bei der jetzigen Sachlage auf die Reise verzichten will, muss in den sauren Apfel beißen und die Stornokosten tragen.
Das könnte sich ändern, falls sich der Konflikt auch auf Touristenregionen ausweitet. Das Auswärtige Amt kann in diesem Fall auch Warnungen für Teilgebiete aussprechen.
„Man muss das aber immer auf den einzelnen Vertrag runterbrechen“, sagte Degott. Es kommt also immer darauf an, ob das jeweilige Reiseziel, gebuchte Ausflüge oder etwa der Flughafen betroffen sind. Wenn der Veranstalter weder für die gebuchten Leistungen noch für die Sicherheit der Urlauber garantieren kann, dürfen Kunden kostenfrei stornieren. In solchen Fällen sollten Betroffene aber immer zuerst auf den Veranstalter zugehen und nach Ausweichmöglichkeiten fragen, rät Degott.
Bei einem syrischen Granatangriff auf einen türkischen Grenzort sind fünf Menschen getötet worden. Die Türkei hatte mit dem Beschuss syrischen Gebiets reagiert. Das Auswärtige Amt empfiehlt angesichts des Vorfalls in seinen Reisehinweisen im Internet, sich nicht in der Nähe der türkisch-syrischen Grenze aufzuhalten.


















