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Kräuter

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Lebensmittelsicherheit: Unzulässige Bestrahlung von Lebensmitteln nimmt ab

In Deutschland sinkt die Zahl der Lebensmittel, die mit unzulässiger Bestrahlung haltbar gemacht worden sind. Vor allem Suppen, Soßen, Kräuter und Gewürze werden mit Strahlen behandelt, damit sie länger gelagert werden können.

In Deutschland sinkt die Zahl der Lebensmittel, die mit unzulässiger Bestrahlung haltbar gemacht worden sind. Nachdem 2005 noch vier Prozent der untersuchten Produkte beanstandet werden mussten, seien es im Jahr 2006 nur noch rund zwei Prozent gewesen, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin mit. Betroffen seien vor allem Suppen, Soßen, Kräuter und Gewürze, aber auch Tees, Pilze und Nudelsnacks sowie getrocknetes Gemüse.

In einigen Ländern werden Lebensmittel mit radioaktiven Strahlen behandelt, damit sie länger gelagert werden können. So wird etwa das Reifen von Obst verlangsamt oder das Keimen von Kartoffeln verhindert. Auch Insekten oder Keime werden durch das Verfahren abgetötet.

Die einzigen Lebensmittel, die in Deutschland nach einer derartigen Strahlenbehandlung verkauft werden dürfen, sind getrocknete Kräuter und Gewürze sowie tiefgefrorene Froschschenkel. Allerdings müssen sie entsprechend gekennzeichnet werden. Eine fehlende Kennzeichnung führt ebenso zu einer Beanstandung durch die BVL-Prüfer wie der Verkauf von unerlaubt bestrahlten Lebensmitteln. (mit dpa)

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