zum Hauptinhalt
In seinem Buch rechnet Kachelmann mit all den Menschen ab, die ihn der Vergewaltigung bezichtigt haben.

© dapd

Ex-Geliebte erwirkt einstweilige Verfügung: Kachelmann-Buch darf nicht mehr verkauft werden

Kaum ist das Buch von Jörg Kachelmann auf dem Markt, gibt es neuen rechtlichen Ärger - die Ex-Geliebte des Moderators geht gegen das Werk vor. Mit seinem Buch provoziert Kachelmann Streit und Prozesse. Damit kann er sich weiter im Mittelpunkt fühlen.

„Nein Danke“, mehr wollte Jörg Kachelmann nicht sagen, als ihm das Landgericht Mannheim in seinem Vergewaltigungsprozess das letzte Wort antrug. Dass es bei diesem Schweigen nicht bleiben würde, war klar, nachdem ihn die Richter Ende Mai vergangenen Jahres vom Vorwurf freisprachen, über seine frühere Schwetzinger Freundin Claudia D. hergefallen zu sein.

Die Freude über den glücklichen Ausgang, wenn er sie denn je empfunden hat, muss schnell umgeschlagen sein in Furor über Justiz und Medien und alle, die aus seiner Sicht für sein Schicksal verantwortlich sind. Schon in Interviews kurz nach dem Urteil deutete sich in eigentümlich derber Sprache an, dass der ehemals Angeklagte nunmehr selbst zum Ankläger würde.

Die Schrift dazu ist jetzt erschienen, sie heißt „Recht und Gerechtigkeit“, und der Fall Kachelmann wäre kein solcher, schlösse sich nicht an die Veröffentlichung unmittelbar ein Rechtsstreit an. Claudia D., der Kachelmann eine Falschbeschuldigung vorwirft, schickte ihre Anwälte los, weil das Autorenpaar – Kachelmann hat das Werk mit seiner Ex-Geliebten und heutigen Ehefrau Miriam verfasst – sie mit vollem Namen nennt. Eine Provokation natürlich, ähnlich wie der kommentarlose Abdruck eines Fotos mutmaßlich von ihr auf Seite 158, auf dem die dort namentlich Ungenannte rätselhaft lächelnd die Augenlider niederschlägt.

.

Das Mannheimer Landgericht hat nun einen Verbreitungsstopp angeordnet. „Die vom Autor beabsichtigte Aufarbeitung des umstrittenen Geschehens“ erhalte durch die Namensnennung „kein stärkeres Gewicht“, heißt es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Interviews habe die Frau nur anonym gegeben, weshalb sie sich ihr Recht auf Anonymität erhalten habe. Selbstverständlich wird weitergeklagt, „das war erst der erste Pfeil aus dem Köcher,“ ließ sich der Anwalt vernehmen. In Kachelmanns Verlag gibt man sich locker. Denn klar, das war alles kalkuliert, geprüft und berechnet.

Anwälte und Ex-Geliebte – auch wer für das spektakulärste deutsche Strafverfahren keinerlei Regung verspürte, dürfte sich daran erinnern, dass es viel um sie ging. In reicher Zahl traten sie auf und wieder ab, unterbrochen von Gutachtern und Medienberichten, die glauben machten, es wüssten noch mehr Menschen außer den beiden ehemals Befreundeten, was sich in jener fraglichen Nacht abgespielt hat. Wer dann später mit wem wann und gegen wen, wo der Protagonist Kumpanei vermutet und wo Verschwörung, all das ist nun eher überraschungsfrei noch einmal nachzulesen. Kachelmann lobt, etwa seine Anwältin Andrea Combé, über die er vor Mandatierung „viel Gutes“ erfahren haben will („Sie sei für ihr Alter ein Geschoss, aber auch eine gute Anwältin“). Er kritisiert oder lässt kritisieren, etwa wenn die Ehefrau „Miriams Sicht“ schildert, zum Beispiel auf Alice Schwarzer, die sich von „Bild“ als Gerichtsreporterin kaufen ließ („Eine böse, aufmerksamkeitshungrige Frau, mehr ist von ihr nicht übrig geblieben“).

Zu erfahren ist, wie Kachelmann die Untersuchungshaft meisterte („Ich bekam in Rekordzeit einen Wasserkocher“), seinen Anwalt wechselte („Wir brauchten Johann Schwenn! Sofort!“) und dank welcher Eigenschaft er Sinn und Unsinn, der über ihn verbreitet wurde, zu bewältigen imstande war („Ich kann sehr schnell lesen“). Es gibt viel Justiz- und Medienkritik, auch den Tagesspiegel zählt der Autor zu den „Blindesten unter den Einäugigen“, die Chancen hätten, als „das hohlste und dreisteste Blatt“ gekürt zu werden. Doch es folgt auch ein erstaunlich versöhnliches Resümee: „An der Existenz des Grundgesetzes, der Gesetze, der Wahrheit und der Gerechtigkeit, ja selbst an der von Gott, zweifele ich auch nach meinen Mannheim-Erfahrungen nicht.“

An der Wahrheit zweifeln muss niemand, der im Besitz derselben ist. Dito Gerechtigkeit. Bei Lektüre vergisst der Leser zuweilen, dass Kachelmann freigesprochen worden ist, so sehr sieht er sich als Opfer eines grandiosen Justizirrtums. Mitunter nicht zu Unrecht lästert er über Traumaforscher, wie sie in seinem Prozess auftauchten, zugleich drängt sich die Frage auf, ob Menschen, die Prägendes erlebt haben, durch Schreiben darüber tatsächlich Distanz gewinnen können.

Kachelmann jedenfalls scheinen die Maßstäbe abhanden zu kommen. Seinen Fall vergleicht er mit dem des Lehrers Horst Arnold, den eine Kollegin fälschlich der Vergewaltigung bezichtigt hatte und der Jahre im Gefängnis saß. Arnold hätte viele Gründe für eine Anklage und auch dafür, ein Buch zu schreiben. Aber er kann nicht, nach Erweis seiner Unschuld und Freilassung ist er gestorben.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false