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Fall Lea-Sophie: Eltern räumen Verantwortung für Hungertod ein

Erstmals nach sieben Verhandlungstagen brechen die angeklagten Eltern der verhungerten Lea-Sophie ihr Schweigen: Sie räumen ein, am Tode der Tochter mitschuldig zu sein. Sie seien aber keine schlechten Eltern gewesen.

Die Eltern der verhungerten Lea-Sophie haben erstmals persönlich eine Verantwortung für den Tod ihrer Tochter eingeräumt. Am siebten Verhandlungstag im Prozess vor dem Schweriner Landgericht sagte die 24 Jahre alte Mutter am Montag, dass sie ihre Schuld anerkenne. Sie habe gesehen, dass Lea-Sophie einen Arzt gebraucht hätte. Sie habe aus Angst keine Hilfe geholt, damit ihr die Kinder nicht weggenommen würden.

In einer von ihr verlesenen Erklärung drückte sie zugleich ihre Trauer über den Verlust ihrer Tochter aus. "Ich bin zutiefst traurig, Lea-Sophie verloren zu haben", sagte sie. Sie habe ihre Tochter geliebt. Ihrem Partner warf die Frau vor, von ihm keine Hilfe im Haushalt erhalten zu haben. In den sechs Verhandlungstagen zuvor hatte sie vor Gericht geschwiegen.

Eingeständnisse und Schuldzuweisungen

Der 26 Jahre alter Vater von Lea-Sophie räumte ein, dass er zwar erkannt habe, dass das Kind verhungern könnte. Er habe aber gedacht, dass sich der körperliche Zustand des Mädchens von allein bessern würde. Der Mann gab mit seiner Erklärung zu Protokoll, die Verantwortung für Lea-Sophie "innerlich" auf seine Lebensgefährtin abgewälzt zu haben. Er habe zum Haushalt wenig beigetragen. Bei der Erziehung sei er der Strengere "in guter Absicht" gewesen.

Den Tod seiner Tochter bezeichnete der 26-Jährige als "schlimmstes Ereignis seines Lebens". Er werde nun mit der Schuld leben müssen, fügte der Angeklagte hinzu. Sie seien aber keine schlechte Eltern gewesen.

Die 24-Jährige äußerte zudem Selbstkritik im Umgang mit ihren Eltern. Ihr sei klar, dass sie die Hilfe ihrer Eltern hätte annehmen müssen, betonte sie. Ihr Partner begründete den Rückzug der Familie mit dem fehlenden Vertrauen zu den Schwiegereltern und zu seiner Mutter. Sie hätten das Gefühl gehabt, mit Verlassen des Hauses von ihnen überwacht zu werden. Daraufhin sei der Entschluss gefallen, den Kontakt abzubrechen.
(sba/ddp)

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