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Fall Nadine: Verteidigung fordert Freispruch für Eltern

Im Prozess um den Tod der kleinen Nadine aus Gifhorn haben die Verteidiger der angeklagten Eltern vor dem Landgericht Hildesheim Freispruch für ihre Mandanten gefordert.

Hildesheim - Es sei nicht erwiesen, dass der Vater das Kind immer wieder misshandelte und vernachlässigte, so dass es letztlich an Unterernährung starb, hieß es zur Begründung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten dagegen Misshandlung und Körperverletzung mit Todesfolge vor und hatte achteinhalb Jahre Haft für ihn gefordert. Für die Mutter, die laut Anklage nichts gegen die Misshandlung unternahm, verlangte sie eine einjährige Bewährungsstrafe.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft misshandelte der Angeklagte im Sommer 2002 das damals noch nicht zweijährige Kind, weil er Zweifel an seiner Vaterschaft hatte. Die Eltern halten dagegen an der Version fest, Nadine sei erst Anfang 2003 an den Folgen eines Sturzes aus ihrem Hochbett gestorben. Aus Angst vor Ärger mit dem Jugendamt hätten sie das Kind am Rande des Harz heimlich begraben. Die Leiche des Kindes konnte trotz umfangreicher Suchaktionen nicht gefunden werden. Die Verteidiger gehen davon aus, dass Wildtiere die Leiche aufgespürt und gefressen haben.

Der Fall hat auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil es den Eltern gelang, das Verschwinden des Kindes bis zur anstehenden Einschulung im Herbst 2006 zu verschleiern. Dann versuchten sie bei der Schuluntersuchung, eine erst drei Jahre alte kleinere Tochter als Nadine auszugeben. Letztlich kam es zu Ermittlungen aber erst, als sich bei der Polizei eine Zeugin meldete, der die Mutter die Misshandlung durch den Vater gestanden haben soll. (tso/AFP)

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