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FALL MOLLATH: Karlsruhe fordert Auskunft

München - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahme zur umstrittenen Psychiatrie-Einweisung des Gustl Mollath gebeten. Dies bestätigte ein Sprecher des Ministeriums am Samstag.

München - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahme zur umstrittenen Psychiatrie-Einweisung des Gustl Mollath gebeten. Dies bestätigte ein Sprecher des Ministeriums am Samstag. Die Behörden haben bis zum 23. Juli Zeit, sich zu äußern. Ein Anwalt hatte im Januar 2012 Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths eingereicht und seine Beschwerde vor kurzem erweitert. Der heute 56-jährige Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Die Staatsanwaltschaft hat die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt. dpa

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